Nachrichten aus der PVS Südwest

Aktuelle Nachrichten

Neues aus dem Unternehmen

Informationen zum Unternehmen PVS Südwest und  die wichtigsten berufspolitischen Entwicklungen rund um die privatärztliche Tätigkeit und die damit verbundene Privatabrechnung, finden Sie hier.

Geschäftsstelle Freiburg: Neue Telefondurchwahlen

Die Änderung tritt zum 01.03.2023 in Kraft.

Hinter dem Anschluss 0761 27132 ist eine 9 hinzugekommen, dann erst folgt die bereits bekannte Durchwahl.

Die neuen Telefonnummern ergeben sich also aus folgender Systematik:

0761 27132 – 9 + bekannte zweistellige Durchwahl.

Der Anschluss der Telefonzentrale 0761 27132-0 bleibt bestehen. Selbstverständlich ist hierüber auch die zentrale Telefonvermittlung unserer Geschäftsstelle weiter wie gewohnt zu erreichen.

Hintergrund für die Änderung der Telefon-Durchwahlen sind notwendige organisatorische Umstellungen zur dauerhaften Verbesserung der Erreichbarkeit unserer Mitarbeitenden. Wir bitten unserer Kundinnen und Kunden um Verständnis. 

Mannheim 27.02.2023, Autor: PVS Südwest

PVS Verband fordert rechtliche Klarstellung – Wahlleistungen müssen weiterhin umfassend möglich sein

Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS Verband) fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich rechtlich klarzustellen, dass auch neben den Leistungen nach § 115 e-f SGB V wahlärztliche Leistungen erbracht und abgerechnet werden können.

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem neuen Krankenhauspflegeentlastungsgesetz das Ziel, „Ambulantisierungspotenziale bei bislang stationär erbrachten Leistungen“ zu heben. Hierfür wurden neue Leistungsbereiche definiert, die aus dem bisherigen stationären Bereich überführt werden sollen – neben denen heute selbstverständlich Wahlleistungen möglich sind. Am vergangenen Montag wurde unmittelbar vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens der Austausch-Änderungsantrag 15 eingebracht. Dieser enthält nun eine Regelung zu einer „einheitlichen, vom Versicherungsstatus unabhängigen“ Vergütung der Leistungen nach § 115 e-f SGB V.

„Hier wird mir nichts, dir nichts auf den letzten Drücker eine Regelung eingefügt, die – zu Ende gedacht – nichts anderes ist, als eine Nivellierung des dualen Krankenversicherungssystems“, konstatiert Stefan Tilgner, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des PVS Verbandes.

„Wir erwarten, dass die Bundesregierung kurzfristig nachjustiert und für Rechtssicherheit sorgt. Der Koalitionsvertrag verbietet, das Verhältnis von PKV und GKV anzutasten. Mit diesem Husarenstück der Gesetzgebung macht man jedoch genau das und startet einen Testballon zur Bürgerversicherung“, so Tilgner abschließend.

Berlin, 02.12.2022 – Autor: PVS Verband

GOÄneu: Testbetrieb angelaufen

Bereits Ende Mai angekündigt, geht es jetzt tatsächlich in die Umsetzung: Bis voraussichtlich Ende 2022 läuft unter Beteiligung der PVS Südwest ein erster Testbetrieb der neuen Gebührenordnung für Ärzte.

Vorrangige Aufgabe des aktuellen Vorgehens ist die Überprüfung der neuen GOÄ in der praktischen Anwendung. Hierzu werden nun die neuen Leistungen im Verhältnis zur bisherigen GOÄ getestet. Konkret sollen im Rahmen der Testphase mehr als 1.500 Rechnungen von der alten auf die neue GOÄ bis Ende dieses Jahres übertragen werden.

Hauptakteure der Testphase sind vor allem die PKV und die Mitglieder des PVS Verbandes, zu dem auch die PVS Südwest gehört. Mitarbeiter beider Organisationen stehen bereit, die Datensätze abzugleichen und damit Sicherheit in der wirtschaft­lichen Betrachtung der neu­en GOÄ zu erhalten. Nach Abschluss der Testphase sollen die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse der Politik unterbreitet werden.

Das Regelwerk der neuen GOÄ ist unter der Einbeziehung von 165 Berufsverbänden und wissen­schaftlich-medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet worden und inzwischen komplett fertiggestellt. Damit ist auch der aktuelle Stand der moder­nen Medizin in insgesamt 5.600 Ziffern definiert.

Bereits Ende Mai 2022 wurde die neue GOÄ als konsentierter, gemeinsamer Entwurf von BÄK, PKV, Beihilfe und PVS an Minister Lauterbach übergeben. Die Beteiligten erwarten jetzt, dass die mit der Testphase noch einmal gestärkte Praxistauglichkeit der neuen GOÄ den Druck gegen die politischen Widerstände im BMG weiter erhöht.

Mannheim, 15.10.2022 – Autor: PVS Südwest

GOÄneu: PVS Verband appelliert an Bundesgesundheitsminister

In einem aktuellen Schreiben richtet der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS Verband) einen dringenden Appell an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, die notwendigen Reformen für einen Neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) nicht weiter auf die lange Bank zu schieben. Hier der Wortlaut des Schreibens:

Sehr geehrter Herr Minister Lauterbach,

auf die Frage nach der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte sprachen Sie am 28.02.2022 im Haus der Bundespressekonferenz von „mehr Klarheit“, die Sie in der Sache bräuchten sowie davon, dass eine Novellierung zur Zeit keine „hohe Priorität“ habe.

Wir möchten Sie mit Verlaub darauf hinweisen, dass es nicht reicht zu sagen „die Ärzte machen das schon“, wie im Rahmen einer weiteren Pressekonferenz von Ihnen geäußert.

Die Bedingungen einer optimalen Patientenversorgung unter den ohnehin erschwerten Arbeitsbedingungen durch Corona werden schließlich zu einem maßgeblichen Anteil durch den Gesetz- und Verordnungsgeber, mithin durch Ihr Ministerium, verantwortet.

Daher erwarten wir, dass Sie im Wissen um die Bedeutung des von Ihnen vertretenen Ressorts - ungeachtet politisch motivierter Systemdiskussionen - den Ärztinnen und Ärzten die seit vielen Jahren ausstehende moderne Arbeitsgrundlage für eine optimale und hochmoderne Patientenversorgung geben.

Eine neue GOÄ gibt uns Ärzten mehr Zeit für die Behandlung unserer Patienten. Sie ist das essentielle Merkmal des freien Berufes „Arzt“. Sie ist ein Beitrag zu Rechtsfrieden und Verbraucherschutz. Sie wäre vor allem ein Ausdruck echter Wertschätzung durch das BMG, wenn Sie dem Projekt, für das die Ärzteschaft und die Kostenträgerseite in erhebliche Vorleistungen getreten sind, die ihm zustehende Priorität einräumen würden.

Sollte der oben zitierte Wunsch nach mehr Klarheit ursächlich sein für die Zurückhaltung in der Sache, sind wir als PVS Verband gemeinsam mit Spitzenverband Fachärzte Deutschlands bereit, durch valide Daten, die wir gerade in Form eines sog. „GOÄ- Transparenzberichts“ erarbeiten, für eben diese Klarheit zu sorgen.

Wir stehen Ihnen jederzeit gerne unterstützend zur Seite. Bitte nutzen Sie unsere Expertise und geben Sie den Ärzten die seit langem überfällige neue GOÄ.

Berlin, 25.03.2022 – Autor: PVS Verband

Aufruf an neue Regierung: GOÄneu jetzt umsetzen!

Mit einem dringenden Appell, den bereits vorliegenden Entwurf für einen neue GOÄ zeitnah in die Umsetzung zu bringen, hat sich jetzt die Bundesärztekammer an die neue Regierungskoalition gewandt.

In einem ausführlichen Schreiben betont der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. med. Klaus Reinhardt, nicht nur die Notwendigkeit einer GOÄ-Novellierung sondern auch den breiten Konsens zu dem schon in der letzten Legislaturperiode ausgearbeiteten Entwurf einer neuen GOÄ. Durch diesen Entwurf liege jetzt eine moderne Gebührenordnung vor, die im Rahmen eines Verordnungsverfahrens umsetzungsfähig sei.

Das vollständige Schreiben der BÄK stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:

Die in dem Entwurf ausformulierten Grundlagen der neuen GOÄ hat die BÄK in dem nachfolgenden Argumentationspapier als Übersicht zusammengestellt.

Mannheim, 25.11.2021 – Autor: PVS Südwest

PVS Podcast Folge 7 - Warum brauchen wir eine neue GOÄ?

Dr. Michael Klinger (PVS Verband) und Robert Schneider (SpiFa) beleuchten, was die Einführung einer neuen GOÄ für die Ärzteschaft bedeuten würde.

Kein Poker um Gesundheitsversorgung auf Basis ungesicherter Annahmen

Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS Verband) begrüßt das im Rahmen der laufenden Sondierungsgespräche allenthalben geäußerte Ziel, den Reformstau in Deutschland zu überwinden und zu einer breiten Modernisierung des Landes kommen zu wollen.

Dieser Wille dürfe jedoch nicht mit einem „Kuhhandel“ auf Basis ungesicherter Annahmen in dem so komplexen Feld der Gesundheits- und Sozialpolitik konterkariert werden, so der stellvertretende Vorsitzende des PVS Verbandes, Dr. Michael Klinger.

„Selbstverständlich gibt es im Gesundheitswesen Handlungsbedarf. Die Finanzierungslücke in der GKV entwickelt sich schon rein demografisch bedingt zu einem veritablen Problem, das eine künftige Bundesregierung lösen muss. Gleichwohl kann diese Lösung nicht in einer wie auch immer gearteten Vereinnahmung des privaten Versorgungsbereichs liegen. Damit schüfe man lediglich eine erhebliche strukturverändernde Unterfinanzierung auf der Leistungserbringerseite mit daraus resultierendem Investitionsstau und Personalreduktion.“

Nach einer aktuellen Studie des PVS Verbandes lägen die Mindereinnahmen pro Praxis bei durchschnittlich mehr als 55.000 Euro pro niedergelassenen Arzt, was nur durch erhöhte Ausgaben des öffentlich-rechtlichen Sektors und damit durch eine Verschärfung des Defizits bei der GKV kompensiert werden könnte, will man die im europaweiten Vergleich hohe Versorgungsqualität aufrechterhalten

Generell sei feststellbar, so Klinger, dass der Beratungsbedarf zum privaten Versorgungsgeschehen im politischen Raum zum Teil immens ist und offenbar so mancher hier den Himmel voller Geigen wähnt. Der PVS Verband kündigt daher weitere Untersuchungen sowie Daten und Fakten an, die der politischen Diskussion zur Verfügung gestellt werden, nicht nur, um falsche Erwartungen zu enttäuschen, sondern um einer nachhaltigen Gesundheitspolitik den Weg zu ebnen. Die aktuelle Studie des Verbandes „Experiment Bürgerversicherung“ zu den Mehrumsätze durch Privatversicherte kann über diesen Link direkt heruntergeladen werden.

"Niemand wird bestreiten wollen,“ so Klinger, „dass Nachhaltigkeit und nachhaltiges Handeln ein Gebot der Stunde sind. Dies gilt jedoch über das Thema Klimaschutz hinaus mindestens ebenso für das Thema Gesundheit. Die Weiterentwicklung des vorhandenen dualen Krankenversicherungssystems erscheint hier anders als die Einführung einer GKV-Einheitsversicherung der geeignetere Weg zu einer generationengerechten, modernen Gesundheitsversorgung zu sein".

Berlin, 05.10.2021 – Autor: PVS Verband

"Experiment Bürgerversicherung"

Studie des PVS Verbandes zur Bedrohung der medizinischen Infrastruktur

Grüne, SPD und DIE LINKE positionieren sich im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 offensiv für eine Bürgerversicherung. Im Falle einer Realisierung würde dies weitreichende Folgen haben.

Der PVS Verband ist mit der vorliegenden Untersuchung der Frage nachgegangen, welche konkreten Auswirkungen der – mit der Einführung einer Bürgerversicherung verbundene – Vergütungswegfall für die Ärzte, die medizinische Infrastruktur und letztlich für die Versicherten haben würde. Eine besondere Beachtung findet dabei das Bürgerversicherungs-Modell der Grünen, demzufolge die Privatversicherten einkommensabhängige Beiträge in den Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einzahlen müssten. Das zeitnahe Ende der Privaten Krankenversicherung (PKV) wäre die Folge.

Die Ergebnisse zeigen: Im Fall einer Bürgerversicherung entspräche – voraussichtlich schon nach einer Legislaturperiode – der Verlust bei den Arzthonoraren im Schnitt einem Minus von mehr als 55.000 Euro für jeden in Deutschland ambulant niedergelassenen Mediziner. Besonders hart trifft der Einnahmenrückgang den fachärztlichen Bereich.

 

Mannheim 15.09.2021, Autor: PVS Südwest

PVS Verband: Jahreshauptversammlung bestätigt den amtierenden Vorstand

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband) wurde jetzt turnusmäßig der Vorstand gewählt. Die Delegierten bestätigten den amtierenden Vorstand einstimmig im Amt.

Dr. Christof Mittmann (Vorsitzender), Dr. Michael Klinger (stv. Vorsitzender), Stefan Tilgner (nichtärztliches Mitglied des Verbandsvorstandes), Dr. Conrad Singe (stv. Vorsitzender).

Dr. Christof Mittmann (Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Münster) wird den Verband auch in den kommenden drei Jahren führen. Ihm zur Seite stehen als seine Stellvertreter Dr. Michael Klinger (Facharzt für HNO-Heilkunde, Neumünster) und Dr. Conrad Singe (Facharzt für Innere Medizin, Mannheim).

"Wir danken den Delegierten für das Vertrauen, das sie uns ausgesprochen haben", sagt Dr. Christof Mittmann. Vor dem Hintergrund der Diskussion um eine Bürgerversicherung positioniert sich Mittmann eindeutig: ,,Es ist unsere vordringliche Aufgabe, jetzt daran mitzuwirken, Transparenz über das privatärztliche Leistungsgeschehen zu erzeugen." Nur so könne die Diskussion um die Bürger­ versicherung versachlicht werden. ,,Wir sind überzeugt, dass eine Vereinheitlichung der Systeme weder zu einer finanziellen Entlastung der Versicherten noch zur Sicherung des Versorgungsniveaus beitragen kann - ganz im Gegenteil. Die Bürgerversicherung ist eine klare Bedrohung für die Versorgungsqualität", so Mittmann weiter.

Der PVS Verband vertritt als Dachorganisation von bundesweit 11 Privatärztlichen Verrechnungsstellen, die als ärztliche Gemeinschaftseinrichtungen das privatärztliche Honorarmanagement im Auftrag ihrer Mitglieder übernehmen, die berufspo!itischen Interessen von mehr als 25.000 niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und leitenden Krankenhausärzten.

 

Berlin 20.09.2021, Autor: PVS Verband

Der Wolf im Schafspelz

Patienteninformation des PVS Verbandes zum Thema "Bürgerversicherung"

Der PVS Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. hat jetzt eine kompakte Informationsbroschüre vorgestellt, die sich pointiert den Konsequenzen einer möglichen Bürgerversicherung für Patientinnen und Patienten widmet.

Die Broschüre kann zur Weitergabe an interessierte Patientinnen und Patienten kostenlos mit einer Auflage von je 50 Exemplaren bei der PVS Südwest bestellt werden.

Aus dem Inhalt zitieren wir hier die Zusammenfassung: "Ganz gleich in welcher Verkleidung die Bürgerversicherung daherkommt – ob durch eine Vereinheitlichung von ärztlichen Honorarordnungen oder über eine Einbeziehung der Privatversicherten in den Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherung – sie ist und bleibt, was sie ist: der Wolf im Schafspelz.

Denn die Bürgerversicherung, von den Befürwortern als Garant für Gerechtigkeit gepriesen, wird zu einer Erhöhung der Beiträge der Versicherten bei einer gleichzeitigen Verschlechterung der medizinischen Versorgung führen. Wenn Gerechtigkeit heißt: weniger, schlechter und teurer für alle, ja, dann bitte schafft eine Bürgerversicherung.

Das wird aber niemand wollen. Es muss darum gehen zu stärken, was das deutsche Gesundheitssystem gut und leistungsfähig gemacht hat. Und das sind die zwei Säulen aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Gerade jetzt, gerade nach den Erfahrungen einer Pandemie.

Noch haben Sie die Wahl!"

 

Mannheim 13.07.2021, Autor: PVS Südwest

Seit 07.06.: Privatärzt:innen impfen mit

So können Sie auch ohne KV-Zulassung am Corona-Impfprogramm teilnehmen

In Abstimmung mit dem BMG steht jetzt ein Verfahrensweg zur Verfügung, durch den niedergelassene Privatärzt:innen auch ohne direkten Zugriff auf die Telematikinfrastruktur der KV und des RKI Ihren Patient:innen ein Impfangebot machen können.

Wenn Sie als niedergelassene Privatärztin bzw. Privatarzt ohne KV-Zulassung am Impfprogramm teilnehmen möchten, empfehlen wir Ihnen unbedingt, das Infopaket zur COVID-19-Schutzimpfung in Privatarztpraxen herunterzuladen und sich über die Website "www.privat-impft-mit.de" anzumelden.

Die wichtigsten ersten Schritte für Ihre Teilnahme haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

1. Schritt: Voraussetzungen für die Teilnahme

Sie benötigen eine Bescheinigung Ihrer Ärztekammer, dass Sie als Privatarzt/-ärztin in Niederlassung tätig sind. Bitte wenden Sie sich schon jetzt an Ihre zuständige Kammer und fordern Sie diese Bescheinigung an, sofern Sie von Ihrer Landesärztekammer bisher keine Bestätigung erhalten haben.

Darüber hinaus benötigen Sie im weiteren Verlauf

  • eine gültige E-Mail Adresse
  • eine Mobilfunknummer
  • eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) als PDF- oder jpeg-Datei
  • eine Kopie Ihres Arztausweises (Vorder- und Rückseite) als PDF- oder jpeg-Datei

2. Schritt: Registrierung zum Impfprogramm

Zur Teilnahme am privatärztlichen Impfprogramm rufen Sie bitte die folgende Website auf: www.privat-impft-mit.de

Dort wird Privatärzt:innen die Möglichkeit zur Registrierung / Authentifizierung für das Impfprogramm angeboten. Füllen Sie das Anmeldeformular aus und hinterlegen Sie die o.g. Unterlagen.

3. Schritt: Zulassung zum Impfprogramm

Nachdem Sie Ihre Registrierungsinformationen und -unterlagen eingereicht haben, durchlaufen diese einer Prüfung (bis zu 3 Werktage). Sie erhalten dann Ihren persönlichen Zugangscode per Mail und SMS zum eigentlichen Impfportal, über welches dann alle weiteren Schritte abgewickelt werden.

Nach Einwahl in das Portal wird eine Registrierungsbescheinigung generiert.

4. Schritt: Bestellung des Impfstoffes

Im Impfportal vollständig registrierte Privatärzt:innen können Bestellungen des Impfstoffs vornehmen. Dazu benötigen Sie:

  • Die Registrierungsbescheinigung aus dem Portal
  • Ihren Arztausweis
  • Nachweis der Landesärztekammer
  • Achtung: Zum Bezug des Impfstoffs ist zwingend die Verwendung eines „blauen“ Rezepts vorgeschrieben.

5. Schritt: Start der Impfungen

 

Die PVS Südwest wünscht viel Erfolg und freut sich, dass "Privat-nun-mitimpfen-darf"!


Mannheim 20.05.2021, Autor: PVS Südwest

GOÄcetera – der PVS Podcast zur Privatabrechnung

Im Gespräch mit wechselnden Gästen gibt GOÄcetera – der PVS Podcast – Antworten, Tipps und Empfehlungen rund um das Thema Privatabrechnung.

Zentrales Thema von GOÄcetera ist natürlich die Privatabrechnung nach GOÄ. Aber auch weitere Kernbelange der Privatabrechnung – vom Fokus Privatpatient über das Medizinrecht in der Privatpraxis bis zur Forderungs- und Liquiditätssicherung – wollen wir im PVS Podcast behandeln.

Um den gerade bei der Privatabrechnung nach GOÄ häufig tagesaktuellen Ereignissen und Situationen gerecht zu werden, erscheinen alle vier Wochen neue Podcast-Folgen von GOÄcetera. Immer dabei: Unsere Experten im Podcast-Gespräch – praktizierende Ärztinnen und Ärzte sowie die Fachleute zur Privatabrechnung aus PVS und Politik. So entsteht Information auf den Punkt: kompakt, spannend, praxisrelevant.

MOMENTUM! – Mitgliederinformation der PVS Südwest

MOMENTUM! – die Mitgliederinformation der PVS Südwest – bereitet regelmäßig die für Ihre Privatabrechnung relevanten Themen für Sie auf. Wir bringen Fakten zur wirtschaftlichen Entwicklung, geben Hinweise zur Optimierung der Praxisorganisation und helfen mit konkreten Tipps zur GOÄ- und Rechtsanwendung.

Ausgabe Winter 2020/3


Themen dieser Ausgabe:

Im Fokus: Spartipps für Ihre Privatabrechnung

Medizinrecht: Ausnahmen bei der Minderjährigenregelung

Ärztliche Gemeinschaft: PVS Podcast-Reihe GOÄcetera

GOÄ-Abrechnung: Ambulante Auslagenberechnung

Im Fokus: Quo vadis Privatmedizin?

Von der Bürgerversicherung bis zur GOÄ 2.0: Zur Zukunft der Privatmedizin waren selten so viele Bälle gleichzeitig in der Luft wie heute. Und jetzt wird es wohl auch neue Regierungsbeteiligte geben. Müssen wir uns Sorgen machen? Unser Kommentar blickt auf die aktuelle gesundheitspolitische Diskussion speziell aus der privatärztlichen Sicht – und findet in dem mehr oder weniger rationalen Pro und Contra durchaus auch Chancen zur positiven Gestaltung der privatärztlichen Zukunft.

Zwischen GOÄ 2.0 und Bürgerversicherung: Quo vadis Privatmedizin?

Zur Zukunft der privatärztlichen Tätigkeit waren selten so viele Bälle gleichzeitig in der Luft wie heute. Und dann gibt es wohl auch noch neue Regierungsbeteiligte. Müssen wir uns Sorgen machen?

Gefühlt schon mindestens zum fünften Mal tauchte pünktlich zur Bundestagswahl auch dieses Jahr wieder das Stichwort „Bürgerversicherung“ in diversen gesundheitspolitischen Wahlprogrammen auf. Wie toll muss die Idee der Einheitsversicherung mit gleichen Leistungen für alle eigentlich sein, dass man sie so oft gebetsmühlenartig wiederholt?

Schlechte Argumente bleiben schlechte Argumente

Wahrscheinlich fällt den vorgeblichen „Gerechtigkeits“-Protagonisten aber einfach nichts Besseres ein. Denn dass das Einheitsmodell alles andere als gerecht ist, müsste sich inzwischen doch herumgesprochen haben. Schließlich entzieht die Bürgerversicherung dem System genau an den Stellen die finanzielle Grundlage, die auf Dauer für alle Patienten am wichtigsten sind: bei den ärztlichen Honoraren und beim medizinischen Fortschritt.

Die aktuelle Studie des PVS-Verbandes zur Bedrohung der medizinischen Infrastruktur durch die Bürgerversicherung belegt das eindrucksvoll. Allein für den niedergelassenen Bereich berechnet sie ein Honorarminus von 6 Mrd. Euro jährlich. Wie sonst als durch drastisch reduzierte Qualitätsinvestitionen in Technik, Personal und Praxis soll das aufgefangen werden? Zumal von außerhalb des engen Korsetts des „notwendigen“ Einheitsleistungskatalogs auch keine Qualitätsanreize mehr kommen. So nimmt man einer zukunftsfähigen, allen Patienten zugänglichen Qualitätsmedizin konsequent jede Perspektive.

Neue Taktik ist auch nicht besser

Tatsächlich mehren sich zuletzt auch im Pro-Lager die Stimmen, die der Bürgerversicherung in der bisherigen Form keine Chance mehr geben. Stattdessen werden „weiche“ Varianten entwickelt, bei denen der Weg zum Ziel nach Salamitaktik über mehrere Schritte führt.

Inzwischen schon wieder verworfen dürfte dabei die Idee sein, Patienten, die mehr Leistung wollen, einen Ausweg über Zusatzversicherungen und Zuzahlungen zu ermöglichen. Schließlich hat dieses Modell bei näherer Betrachtung vor allem einen Effekt: Es schafft echte Zweiklassenmedizin, weil hier auf die solidarische Querfinanzierung von Kassenleistungen durch Privatleistungen verzichten werden kann.

Umso ernster sind diejenigen zu nehmen, die „nur“ das heutige Nebeneinander der beiden Vergütungssysteme EBM und GOÄ abschaffen wollen. Man fordert eine einheitliche Gebührenordnung, in deren Rahmen, so das Grundprinzip, es dann unabhängig vom Versichertenstatus des Patienten für die gleiche Leistung das gleiche Honorar gibt. Das genüge zum einen den Gerechtigkeitsanforderungen und sichere zum anderen den Fortbestand der heutigen 2-Säulen-Finanzierung.

Aber auch diese Richtung hält bei näherer Betrachtung nicht stand. Denn wie auch immer diese einheitliche Gebührenordnung aussehen mag, sie scheitert an der Finanzierung. Jede Lösung auf „Kassenniveau“ geht zulasten der ärztlichen Honorare. Und jede Lösung mit Honorarausgleich braucht entweder private Selektivverträge und Öffnungsklauseln nach oben (Warum dann überhaupt vom heutigen System wechseln?). Oder dem Kassensystem müssen schnell neue Mitgliedergruppen und Einnahmequellen zugeführt werden (Ja, bis wieder alle Bürger dort versichert sind!).

Das System aus sich heraus reformieren

Im Grunde hat die Ärzteschaft im Augenblick eine einmalige Chance, die Zukunft ihres Berufsstandes noch weitgehend in den eigenen Händen zu behalten. Denn trotz hochschlagender gesundheitspolitischer Wellen, ist ja auch ruhigeres Fahrwasser durchaus in Sichtweite.

Der Schlüssel dazu heißt – mit allen Vor- und Nachteilen – „Neue GOÄ“. Genau mit diesem Projekt lässt sich beweisen, dass Selbstverwaltung funktioniert und das System aus sich heraus reformierbar ist. Es gibt schon zu viele Politiker, die verordneten Lösungen nur deshalb das Wort reden, weil sie an der Gestaltungsfähigkeit der Ärzteschaft zweifeln.

Holen wir sie wieder auf unsere Seite!