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Informationen zum Unternehmen PVS Südwest und  die wichtigsten berufspolitischen Entwicklungen rund um die privatärztliche Tätigkeit und die damit verbundene Privatabrechnung, finden Sie hier.

Aktuelle BGH-Rechtsprechung zu Wahlleistungsvereinbarungen

Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.03.2025 – III ZR 426/23 zur Abrechnung wahlärztlicher Leistungen durch den Krankenhausträger und Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.03.2025 - III ZR 40/24 zur Gültigkeit einer Wahlleistungsvereinbarung für den Fall der „gewünschten Stellvertretung“

 

Der Bundesgerichtshof hat sich taggleich in zwei Entscheidungen mit der Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen befasst. 
In beiden Urteilen wird die Abgrenzung der Inanspruchnahme wahlärztliche Leistungen versus allgemeine Krankenhausleistungen nahezu in den Mittelpunkt der Argumentation gestellt. 

Dreh- und Angelpunkt für beide Entscheidungen ist § 17 III KHEntgG als zwingende preisrechtliche Schutzvorschrift zugunsten des Patienten.
Nicht nur im Wortlaut, sondern auch Sinn und Zweck der Vorschrift werden insbesondere in der Entscheidung zum Liquidationsrecht umfassend beleuchtet.

Welchen Anspruch hat der Wahlleistungspatient und wofür zahlt er die besondere Vergütung? Welche Voraussetzungen muss die Klinik erfüllen?
Ist eine Vertretervereinbarung ohne tatsächliche Verhinderung des Wahlarztes unwirksam?

Generell legen die allgemeinen Krankenhausleistungen den Facharztstandard zugrunde.
Die „Wahlleistung Arzt“ beinhaltet grundsätzlich die persönliche Behandlung durch die leitenden oder besonders qualifizierten Ärzte in der Klinik.

Diese besondere Qualifikation und Erfahrung des Wahlarztes (über den Facharztstandard hinaus) kann sich der Patient als „Mehrwert“ für seine stationäre Behandlung sichern. Dafür zahlt er zusätzlich das ärztliche Honorar.

Der BGH verdeutlicht auch, dass die leitende Funktion eines Wahlarztes in der Klinik ein Indiz für seine besondere fachliche Kompetenz sein kann; sie muss sich jedoch tatsächlich in seiner besonderen fachlichen Qualifikation wiederfinden.
Andererseits kann eine besondere Qualifikation eines Arztes dazu führen, dass er/sie als Wahlarzt tätig ist, ohne eine leitende Funktion auszuüben.

Es ist eine Entscheidung der jeweiligen Klinik, ob sie einen oder mehrere Wahlärzte einer Abteilung/Klinik aufgrund spezieller fachlichen Kenntnisse für bestimmte Bereiche benennt.

Diese Leistungen - aller Wahlärzte (§ 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG) - werden vom Patienten mit Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung hinzugekauft, falls sie an der Behandlung des Patienten beteiligt sind.

 

Die 

BGH-Entscheidung vom 13.03.2025 zum Liquidationsrecht (III ZR 426/23)

 

macht insbesondere deutlich, dass es dem Wahlleistungspatienten bei der Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen auf die persönliche Leistungserbringung durch den Wahlarzt ankommt. Es sei jedoch von untergeordneter Bedeutung, von wem die Wahlarztbehandlung gesondert berechnet wird.

 

Die Richter haben die durchaus umstrittene Frage, ob das Liquidationsrecht auch durch den Krankenhausträger direkt ausgeübt werden darf, positiv zu Gunsten der Krankenhäuser entschieden. Die Krankenhausträger sind demnach berechtigt, auf der Grundlage eines totalen Krankenhausaufnahmevertrages mit dem Patienten wahlärztliche Leistungen zu vereinbaren und selbst abzurechnen. Voraussetzung ist der Abschluss einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung mit dem Patienten.

Der Krankenhausträger wird selbst Vertragspartner des Patienten für wahlärztliche Leistungen. Die Abrechnung der wahlärztlichen Leistungen erfolgt analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ). 

Die Wahlleistungsvereinbarung muss transparent und patientengerecht sein. Da eine Überprüfung der Rechtswirksamkeit der Wahlleistungsvereinbarung im Streitfall geboten war, hat sich der BGH in dieser Entscheidung zudem klarstellend zum Kreis der Wahlärzte geäußert:

  • eine zahlenmäßige Begrenzung der Wahlärzte gibt es nicht
  • als Wahlarzt kommt nur ein Facharzt in Betracht, der über eine besondere Qualifikation darüber hinaus verfügt
  • er kann in leitender Funktion in der Klinik tätig sein, muss es aber nicht

Es ist zulässig, mehrere Wahlärzte einer Abteilung/Klinik aufgrund ihrer speziellen fachlichen Kenntnisse für bestimmte Bereiche zu benennen. Die Zuordnung der Wahlärzte und ihrer Stellvertreter muss namentlich und fachbereichs-/funktionsbezogen dargestellt werden (z.B. Klinik/Standort/Abteilung /medizinisches Fachgebiet bzw. welcher Teil hiervon).

Die persönliche Leistungserbringung, sprich, die seine Disziplin prägenden Kernleistungen dürfen nur unter engen Voraussetzungen auf einen Stellvertreter übertragen werden. Delegationen an nachgeordnete Ärzte sind nur im Rahmen von § 4 GOÄ zulässig. 

Eine allgemeine Vertretung durch andere Ärzte ohne Verhinderungsfall des Wahlarztes (sog. „gewünschte Stellvertretung“) ist nicht Inhalt dieser Entscheidung zum Liquidationsrecht des Krankenhausträgers, wurde aber im Parallelurteil vom gleichen Tag (III ZR 40/24) als unzulässig angesehen. 

Schließlich darf nicht unerwähnt bleiben, dass der BGH das angefochtene Urteil aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen hat. Die Revision rügt die fehlenden Feststellungen zur schriftlichen Unterrichtung über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen. Ohne hinreichende vorherige Unterrichtung (schriftlich oder in Textform) ist eine Wahlleistungs-vereinbarung unwirksam.

Verwenden Sie rechtskonforme Vereinbarungen - gerne prüfen wir Ihre Wahlleistungsvereinbarung für Sie. 
Achten Sie auf die „Wichtige Patienteninformation vor der Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen“ - andernfalls droht bereits aus diesem Grund die Unwirksamkeit der Wahlleistungsvereinbarung.

 

 

Die

BGH-Entscheidung vom 13.03.2025 - zur „gewünschten Stellvertretung“ (III ZR 40/24)

 

erklärt eine Stellvertretervereinbarung für nichtig, wenn darin die Zustimmung des Patienten zur Behandlung durch einen anderen Arzt - ohne Verhinderungsfall des Wahlarztes - auf Initiative des Krankenhausträgers bzw. des Wahlarztes getroffen wird.

Die streitgegenständliche Stellvertretervereinbarung ist auch deshalb nicht mit § 17 Abs. 3 S. 1 KHEntgG vereinbar, da sie gegen die Grundsätze zur wahlärztlichen Leistungserbringung in der bisherigen BGH-Rechtsprechung verstößt.

Entgegen der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde in die streitgegenständliche Stellvertretervereinbarung als Option aufgenommen, sich wahlärztlich behandeln zu lassen (1) und davon abweichend einen Vertreter zu wählen (2) oder allgemeine Krankenhausleistungen (3) in Anspruch zu nehmen.

Diese erste Option stellt faktisch einen Verzicht auf den eigentlich bestehenden Wahlarztanspruch - auf der Grundlage der geschlossenen Wahlleistungsvereinbarung - dar.

Sie konterkariert die richtungsweisende Rechtsprechung des BGH zur Individualvereinbarung (Urteil vom 20.12.02007 AZ: III ZR 144/07. 
Danach ist zwischen der nicht vorhersehbaren Verhinderung des Wahlarztes und der vorhersehbaren Verhinderung des Wahlarztes zu unterscheiden. 

Die in der damaligen Entscheidung formulierten Optionen - bei vorhersehbarer Abwesenheit des Wahlarztes - sind, die Verschiebung des Eingriffs (1), allgemeine Krankenhausleistungen zu beanspruchen (2) oder die wahlärztliche Leistung durch einen konkret benannten Vertreter erbringen zu lassen (3).

Nicht beantwortet, da nicht Gegenstand des aktuellen BGH-Verfahrens, wurde die Frage nach der Zulässigkeit einer Stellvertretervereinbarung, die auf ausdrückliche Initiative des Patienten geschlossen wird.

Unsere Tipps

  • Lassen Sie die von Ihnen verwendete Wahlleistungsvereinbarung, nebst wichtiger Vorinformation und Auflistung der Wahlärzte und ihrer Stellvertreter von uns überprüfen
  • Verwenden Sie eine rechtskonforme Stellvertretervereinbarung im Bedarfsfall
  • Der Abwesenheitsgrund des Wahlarztes sollte auch nachträglich verifizierbar sein
  • Achten Sie darauf, dass die benannten Wahlärzte über eine herausgehobene Qualifikation über dem Facharztstandard verfügen.
  • Wenden Sie sich gerne mit konkreten Fragen rund um diese Themen an uns

    recht(at)pvs-suedwest.de

 

Mannheim, 23.04.2025 - Autor: PVS Südwest - Daniela Kessler, Abteilungsleitung Recht & Forderungsmanagement

 

 

 

Harald-Titze-Medaille an Dr. med. Klaus Reinhardt verliehen

Im Rahmen seiner Mitgliederversammlung in Berlin wurde der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. med. (I) Klaus Reinhardt, mit der Dr. Harald-Titze-Medaille und damit der höchsten Auszeichnung der PVS Verbandes ausgezeichnet.

In seiner Laudatio würdigte Dr. med. Christof Mittmann, Vorsitzender des PVS Verbandes, den unermüdlichen Einsatz von Herrn Dr. Reinhardt für Kompromiss und Ausgleich, um die dringend überfällige Reform der GOÄ in schwierigem politischen Fahrwasser dennoch auf den Weg zu bringen. 

„Mit seiner ruhigen und gleichzeitig sehr klaren Art schaffte es Herr Dr. Reinhardt, die Novellierung der GOÄ so weit voranzubringen, wie niemand vor ihm. Dabei stellt er stets den Arzt und den Patienten in den Mittelpunkt seines gesundheitspolitischen Wirkens. Herr Dr. Reinhardt zeigt somit vorbildlich, wie sich in unserem Berufsstand ökonomische Interessen mit hohen ethischen Standards vereinen lassen.“

Nicht zuletzt Dank Dr. Reinhardt habe die Ärzteschaft, so der Vorsitzende des PVS Verbandes, nun die Chance, auf die GOÄ-Novelle mit hinzuwirken und zu beweisen, dass die Selbstverwaltung aus freiberuflich orientierten Ärztinnen und Ärzten handlungsfähig ist.

Der PVS Verband verleiht die Harald-Titze-Ehrenmedaille an Personen, die sich in besonderer Weise um die Bedeutung der privatärztlichen Medizin, die Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Ärzte und die zukunftsfähige Gestaltung des Gesundheitssystems verdient gemacht haben. Die Auszeichnung wird seit 2006 im Gedenken an Dr. med. Harald Titze verliehen, der von 1988 bis 2000 Vorsitzender des PVS Verbandes war.

Berlin, 30. März 2025 – Autor: PVS Verband

Dr. Reinhardt erhält Haralt-Tietze-Medaille

Verleihung der Harald-Tietze-Medaille an Dr. med. Reinhardt

Clearingverfahren zur GOÄneu auf der Zielgeraden

 BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt zeigt sich in einem Brief an die Berufsverbände, die Fachgesellschaften und die PVS optimistisch, in der großen Mehrzahl der laufenden Clearing-Gesprächen zur GOÄneu bis in der ersten Aprilwoche zu sachgerechten Lösungen zu kommen. Vor diesem Hintergrund stehe zu erwarten, dass es beim 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig dann auch ein klares Votum für den entsprechend mit dem PKV-Verband konsentierten Entwurf gibt.

In dem Brief äußert sich Dr. Reinhardt auch entschieden zu der immer wieder grundsätzlich aufgeworfenen Kritik am Rechtsrahmen der neuen GOÄ. Danach sind die bereits auf dem Deutschen Ärztetag im Jahr 2017 getroffenen Leitentscheidungen zum Rechtsrahmen für die neue GOÄ aus Sicht der BÄK weiterhin gut begründet – insbesondere nachdem in einzelnen Punkten noch Verbesserungen oder Klarstellungen in den Formulierungen mit dem PKV-Verband erreicht wurden.

Die Ausführungen der BÄK “Fragen und Antworten zum Rechtsrahmen für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)” finden Sie nebenstehend zum Download (PDF).

Mannheim, 24.03.2025 – Autor: PVS Südwest

Künftige Bundesregierung muss GOÄ-Novelle prioritär in Angriff nehmen

„Die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte muss von der künftigen Bundesregierung – ungeachtet ihrer künftigen politischen Besetzung – prioritär in Angriff genommen werden“, so Dr. Michael Klinger, Stv. Vorstandsvorsitzender des PVS Verbandes. „Angesichts eines real existierenden Ärztemangels, der mit den immer schlechteren finanziellen Rahmenbedingungen bei gleichzeitig steigendem Kostenapparat in den Praxen korreliert, ist Geduld das Letzte, was Ärztinnen und Ärzte im Land noch aufzubringen bereit sind.

Hier muss es zu einer schnellen Umsteuerung der Politik kommen. Ärztinnen und Ärzte sind keine Lohnsklaven, sondern eine Berufsgruppe, die im Interesse ihrer Patientinnen und Patienten und damit im Dienste der Allgemeinheit eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge übernehmen. Dieses Selbstverständnis schwindet jedoch in dem Maße, wie ihre berechtigten Interessen mit Füßen getreten werden.“

Dabei kann nach Auffassung des PVS-Verbandes die Ärzteschaft keinen Zweifel an ihrer Geschlossenheit und Handlungsfähigkeit aufkommen lassen, was sich durch einen zustimmenden, finalen Beschluss zum vorliegenden Entwurf der GOÄ-Novelle spätestens auf dem Ärztetag manifestieren wird. Dieser Entwurf ist Ergebnis einer über Jahre mit viel Aufwand auf Seiten der Ärzte und der Kostenträger betriebenen Arbeit, der aufgrund seiner Komplexität natürlich noch Unwuchten enthält.

„Hier“, so Dr. Klinger, „erkenne ich jedoch aktuell die Bereitschaft auf allen Seiten der Beteiligten, die Probleme schnell zu lösen und beispielsweise nicht beabsichtigte Unterbewertungen einzelner Leistungen bis unter EBM-Niveau zu heilen. Nach über vierzig Jahren des Stillstandes bei der GOÄ, was einem Staatsversagen gleichkommt, liegt nun bald etwas auf dem Tisch, an dem die Politik nicht vorbeikommen wird“, so Klinger abschließend.

Berlin, 13.02.2025 – Autor: PVS Verband

Marc Bieber neuer Geschäftsführer der PVS Südwest

Marc Bieber folgt dem langjährigen Amtsinhaber Peter Gabriel in der Geschäftsführung der PVS Südwest. Gemeinsam mit Cathleen Gaebel steht er ab sofort in der Verantwortung für das auf ärztliche Liquidationsprozesse spezialisierte Finanzdienstleistungsunternehmen.

Mit Marc Bieber übernimmt ein ausgewiesener Experte für Digitalisierung und Prozessoptimierung die Position als Geschäftsführer. Für den ärztlichen Beirat als Aufsichtsgremium der PVS Südwest geht seine Ernennung daher auch mit einer klaren strategischen Entscheidung einher. "Die Marktentwicklungen der nächsten Jahre," so der Beiratsvorsitzende Dr. med. Conrad C. Singe, "fordern im Rahmen der Identität der PVS Südwest die konsequente Verstärkung unternehmerischer Innovation und Agilität. Genau hierfür steht Herr Bieber."

Zur Person

Marc Bieber ist seit 2020 in der PVS Südwest tätig. Bereits in den vergangenen Jahren war er im Unternehmen leitend in den Bereichen Organisationsentwicklung, IT-Management und Forderungsmanagement tätig.

Vor seinem Wechsel zur PVS Südwest hat sich der Volljurist mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht bei verschiedenen Unternehmen umfangreiche Berufs- und Führungserfahrungen in den Bereichen Rechtsdienstleistungen, Forderungsmanagement und Creditmanagement erworben. Darüber hinaus kann Marc Bieber auf eine 10-jährige Tätigkeit als IT-Professional zurückblicken.

Heute lebt der 54-Jährige bei Mannheim. Marc Bieber ist verheiratet und hat vier Kinder.

Zur PVS Südwest

Mit 3.700 Kundinnen und Kunden, 205 Mitarbeitenden und 618 Millionen Euro Honorarvolumen in 2024 gehört die PVS Südwest zu den führenden Finanzdienstleistungsspezialisten für die privatärztliche Abrechnung in Deutschland. Das Unternehmen ist im Besitz von drei gemeinnützigen ärztlichen Vereinen in Freiburg, Karlsruhe und Mannheim. Als Aufsichtsorgan fungiert der von den Vereinen beschickte ärztliche Beirat unter Vorsitz von Dr. med. Conrad C. Singe.

Mannheim, 24. Januar 2025 – Autor: PVS Südwest

Portrait Marc Bieber und Cathleen Gaebel, Geschäftsführung PVS Südwest

Bilden ab sofort gemeinsam die Geschäftsführung der PVS Südwest: Marc Bieber und Cathleen Gaebel

GOÄ-Novellierung weiter auf der Agenda

 Auf der gestrigen Pressekonferenz der Bundesärztekammer betonte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt, dass auch die Umsetzung einer Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) „selbstverständlich“ zu den Forderungen der BÄK gehöre. Man hoffe in den anstehenden Gesprächen mit den ärztlichen Berufsverbänden auf konstruktive Ergebnisse. Beim 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig, dieser findet Ende Mai statt, solle dann eine Entscheidung herbeigeführt werden.

Bereits im Dezember hatte sich Dr. Klaus Reinhardt in einem ausführlichen Brief an die Berufsverbände, Fachgesellschaften und den PVS Verband zum weiteren Vorgehen im Rahmen des Clearingverfahrens geäußert ud für eine möglichst schnelle Übergabe einer konsolidierten GOÄneu-Fassung an die politischen Entscheidungsträger plädiert. Den Brief in vollem Wortlaut finden Sie anliegend zum Download.

Mannheim, 08.01.2025 – Autor: PVS Südwest

Peter Gabriel gibt die Geschäftsführung der PVS Südwest ab

nach 34 Jahren verabschiedet sich Peter Gabriel zum 1. Januar 2025 aus der Geschäftsführung der PVS Südwest. Mit seiner Vision einer immer kompetenten, zuverlässigen und rechtssicheren Dienstleistung prägte er die PVS Südwest als vertrauenswürdiger Partner der Ärzteschaft und machte das Unternehmen zum führenden Akteur für die privatärztliche Abrechnung in Südwest.

Zu den Errungenschaften seiner Amtszeit zählen unter anderem der Aufbau des anerkannten Kompetenzzentrums für das ärztliche Gebührenrecht und die kontinuierliche Schaffung neuer Serviceangebote für Kunden und Patienten. Die Fusion der PVS Südwest mit der PVS Karlsruhe im Jahr 2002 und später mit der PVS Freiburg im Jahr 2019 erweiterten das Marktgebiet und stärkten die Position des Unternehmens im PVS Verband.

Peter Gabriels Engagement reichte zudem weit über die Unternehmensgrenzen hinaus. So leitete er den GOÄ-Ausschuss im Verband und trug maßgeblich dazu bei, durch gesundheitspolitische Interessenvertretung den Herausforderungen der Gesetzgebung zu begegnen. Sein Einsatz für Kooperationen und Innovationen, wie die Entwicklung gemeinsamer IT-Lösungen, sind ebenfalls besonders hervorzuheben.

Gabriel bleibt auch in Zukunft der PVS Südwest und dem PVS Verband intensiv verbunden: Als Consultant wird er künftige Projekte begleiten und sein Wissen einbringen. Er übergibt die PVS in vertrauensvolle Hände und hinterlässt ein starkes und stabiles Unternehmen, das sich über seine gesamte Wirkungszeit hinweg als Partner für die privatärztliche Abrechnung bewährt hat und weiterhin bewähren wird.

Mannheim, 17.12.2024 – Autor: PVS Südwest

Peter Gabriel, PVS Südwest

34 Jahre Geschäftsführer der PVS Südwest: Peter Gabriel

PVS Südwest auf dem Tag der Privatmedizin 2024

Was tun, wenn für die privatätztliche Behandlung in den nächsten Jahren kaum mehr Geld zur Verfügung stehen sollte? Der diesjährige Tag der Privatmedizin brachte hierzu eine klare Erkenntnis: Effizienzsteigerung in den Praxen wird zum Schlüssel für wirtschaftlichen Erfolg.

Dass die Potenziale der Privatabrechnung dabei noch längst nicht ausgeschöpft sind, machte PVS Südwest Geschäftsführer Peter Gabriel deutlich. In seinem Perspektivbeitrag sprach er vor allem die Chancen der Digitalisierung an – von der Entlastung bei der administrativen Patientenbetreuung bis zu gezielten, auf Datenanalysen gestützten privatärztlichen Angebotsentwicklung.

Um mehr Effizienz rund um die Abrechnung ging es auch im GOÄ-Workshop des ärztlichen Vorstandes der PVS Südwest, Dr. Conrad C. Singe: Seine Empfehlungen zur Vermeidung von Beanstandungen ohne berechtigten Verdienst zu verlieren, konnten die Teilnehmer direkt zur praktischen Umsetzung mit in ihre Praxis nehmen.

Keine neue GOÄ in dieser Legislaturperiode ( Ende 2025)?

Berlin – Nach Aussagen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) über dessen politische Prioritätensetzung hat sich der Hartmannbund heute wegen einer möglichen „Zwei-Klassen-Politik“ alarmiert gezeigt. Der Minister hatte gestern bei einer Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestags die Probleme gesetzlich Krankenversicherter (GKV) als prioritär genannt.

Auf die Nachfrage der CDU-Abgeordneten Simone Borchardt, wann es eine Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebe, betonte Lauterbach, man sei gesprächsbereit, wolle sich aber in der noch verbliebenen Zeit zunächst um die Verbesserung der Versorgung der 90 Prozent GKV-Versicherten kümmern. Die Reform der GOÄ war nicht Teil der Petition.

„Bei einem Thema, dass über einen derartigen Zeitraum auf die lange Bank geschoben worden ist, wie die GOÄ, dürfen wir nun wirklich erwarten, dass Herr Lauterbach das eine tut, ohne das andere zu lassen“, sagte Klaus Reinhardt, Vorsitzende des Hartmannbundes, heute.

Mannheim, 21.02.2024 – Autor: PVS Südwest

PVS Südwest auf dem Tag der Privatmedizin 2023

Der einzige Fokus-Kongress zur Privatmedizin stand in diesem Jahr erneut unter dem Thema "Wege aus der Kostenfalle". Neben der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion galt das Interesse vor allem den wirtschaftlichen und medizinischen Impulsen.

Große Aufmerksamkeit erhielt dabei PVS Südwest Geschäftsführer Peter Gabriel, der sich maßgeblich zum Themenschwerpunkt Praxismanagement einbrachte. In seinem Plenumsvortrag stellte er insbesondere verschiedene Ansätze vor, die eine gezielte Steigerung der Privatumsätze praxisgerecht unterstützen. Bis auf den letzten Platz gefüllt war auch der Workshop des ärztlichen Vorstandes der PVS Südwest, Dr. Conrad C. Singe, dessen qualifizierte Empfehlungen zur optimalen Anwendung der GOÄ sehr positiv aufgenommen wurden.

Prozessoptimierung via Direktabrechnung?

Von den Kosten dieses Vorhabens für die Ärzteschaft

Prozessoptimierung ist – sicher nicht zu unrecht – aktuell eines der Top-Themen im Gesundheitswesen. Die unbestreitbaren Zeit-, Kosten- und Qualitätsvorteile einer digitalen Transformation dürfen aber nicht zum Instrument einer Politik werden, die damit bestehende Rechtsbeziehungen einfach so aushebeln will. Bestes Beispiel: Das Auftauchen der Direktabrechnung privatärztlicher Leistungen als gesetzgeberisches Vorhaben im Koalitionsvertrag.

Stefan Tilgner, Geschäftsführer des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen, beschäftigt sich in seinem Beitrag für die Privatärztliche Praxis (PÄP) ausführlich mit der zuletzt neu aufflammenden Diskussion um die Direktabrechnung privatärztlicher Leistungen. Dabei beleuchtet er sowohl die jüngsten politischen Bestrebungen in diesem Zusammenhang als auch die Hintergründe, die entsprechende Vorhaben motivieren. 

In seiner Analyse geht Stefan Tilgner dann vor allem auf die Folgen für die Ärzteschaft ein, die mit einer breitflächigen Einführung der Direktabrechnung verbunden wären. Sein klares Ergebnis: Für die Direktabrechung gibt es keine sachliche Notwendigkeit. Sie ist deshalb letztlich nichts anderes als ein trojanisches Pferd zur Systemveränderung in Richtung auf eine angeglichene GKV und PKV ohne Vertragsfreiheit.

Quelle: Privatärztliche Praxis, Heft 4/2023, Herausgegeben vom Privatärztlichen Bundesverband (PBV)

Mannheim 06.09.2023

PVS Südwest erweitert ihre Geschäftsführung

Der ärztliche Beirat der PVS Südwest hat Cathleen Gaebel in die Geschäftsführung des Unternehmens berufen. Gemeinsam mit Peter Gabriel zeichnet sie ab sofort vollumfänglich verantwortlich für das auf privatärztliche Liquidationsprozesse spezialisierte Finanzdienstleistungsunternehmen.

Cathleen Gaebel ist seit 2009 in der PVS Südwest tätig. Bereits in den letzten Jahren hat sie mit dem Bereich Honorarmanagement/Abrechnung wesentliche Teile der operativen Geschäfte des Unternehmens geleitet.

Der Beiratsvorsitzende der PVS Südwest, Dr. Conrad C. Singe, möchte die aktuelle Personalentscheidung daher auch als klares Signal für das Prinzip unbedingter Verlässlichkeit und Kontinuität verstanden wissen: "Sinn und Zweck unserer ärztlichen Gemeinschaftseinrichtung bemessen sich an ihrer Kompetenz und Qualität. Frau Gaebel ist dafür der Garant für eine hoffentlich noch lange gemeinsame Zeit."

Zur Person

Abrechnungsfragen – und zwar speziell die im Gesundheitswesen – sind Cathleen Gaebel quasi in die berufliche Wiege gelegt. Schon unmittelbar nach Schulabschluss brachte sie eine Krankenkasse als ihr erster Arbeitgeber mit dem Thema in Kontakt. Selbst im Studium und dann natürlich auf ihren weiteren Stationen in verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens lag der Fokus der diplomierten Kauffrau immer auf der Abrechnungspraxis.

Heute lebt die 49-Jährige in Heidelberg. Cathleen Gaebel ist verheiratet und hat zwei Söhne.

Zur PVS Südwest

Mit 3.300 Kund:innen, 175 Mitarbeitenden und 500 Millionen Euro Honorarvolumen/Jahr gehört die PVS Südwest zu den führenden Finanzdienstleistungsspezialisten für die privatärztliche Abrechnung in Deutschland. Das Unternehmen ist im Besitz von drei gemeinnützigen ärztlichen Vereinen in Freiburg, Karlsruhe und Mannheim. Als Aufsichtsorgan fungiert der von den Vereinen beschickte ärztliche Beirat unter Vorsitz von Dr. Conrad C. Singe.

Mannheim, 30.08.2023 – Autor: PVS Südwest

Geschäftsführung PVS Südwest Cathleen Gaebel und Peter Gabriel

Bilden ab sofort gemeinsam die Geschäftsführung der PVS Südwest: Cathleen Gaebel und Peter Gabriel

Höhere Steigerungssätze und individuelle Honorarverträge

Dr. C. Singe im Podcast zu Auswegen aus der Kostenfalle

Rettet der systematische Einsatz höherer Steigerungssätze und individueller Honorarverträge die privatärztliche Tätigkeit vor der Kostenfalle? Dr. C. Singe, Internist und ärztlicher Vorstand der PVS Südwest, hält wenig von pauschalem Aktionismus. Stattdessen müsse sich das Vorgehen immer noch am Einzelfall ausrichten und die Patienten mitnehmen.

Im Podcast mit dem stellvertretenden Chefredakteur der ÄrzteZeitung, Hauke Gerlof, plädiert Dr. Singe dafür, sich der Aufgabe einer angemessenen Honorierung privatärztlicher Leistungen weiter mit dem notwendigen Realismus zu stellen. Das Versprechen einfacher Lösungen sieht er als Irrweg, der im noch geltenden Rechtsrahmen und bei konsequenter Aufwand-Nutzen-Betrachtung nicht funktionieren kann. Sein Fazit: Sensibilität und professionelle Qualität in der Abrechnung ist aktuell wichtiger denn je.

Mannheim 16.08.2023, Autor: PVS Südwest

Freiburg feiert 100 Jahre PVS

Warum es gerade die Ärzteschaft im badischen Freiburg war, die 1923 als erste eine Privatärztliche Verrechnungsstelle gründete, lässt sich heute nur schwer nachvollziehen. Tatsache bleibt aber: Die Idee, den qualitativen Herausforderungen einer durch Gebührenordnung geregelten Privatabrechnung durch Auslagerung in eine selbstgeleitete Einrichtung zu begegnen, wurde hier geboren und zeugte von großer Weitsicht.

Tradition und Moderne meets Doctors: 100 Jahre PVS im Werk von Sebastian Wehrle

Dass die Idee PVS bis heute erfolgreich Bestand hat, bewiesen nicht zuletzt die Glückwünsche der vielen Gäste, die der Einladung des PVS Südbaden e.V. anlässlich des 100 jährigen Jubiläums gefolgt waren. Ihr Bekenntnis zu einer dauerhaft verlässlichen, verantwortlichen Vertretung ihrer Honorarinteressen ist im sonst so flüchtigen Zeitgeist aktueller denn je.

Genau auf den Punkte brachte dies im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung auch der Künstler Sebastian Wehrle mit seiner Popup-Ausstellung „Tradition & Moderne meets Doctors“. Neben vielen bekannten Werken präsentierte er dabei drei extra zu diesem Anlass neu gefertigte Bilder, die sich in der typischen Ausdrucksform von Sebastian Wehrle´s Schaffen speziell dem Wert des Vergangenen für die heutige Zeit widmen.

Gepaart mit der Ausstellung war das Jubiläum an seinen zwei Tagen vollgepackt vielen persönlichen Gesprächen, tollen Food-Trucks, ausgezeichneten regionalen Weinen und schwungvoller musikalischen Impulsen. Wir danken allen helfenden Händen und Besucher:innen für ein gelungenes Wochende.

Freiburg 04.08.2023, Autor: PVS Südwest

Klarstellung bei tagesstationären Behandlungen

Gefahr der Klage gegen wahlärztliche Liquidation vom Tisch

Durch das Engagement des PVS Verbandes konnte jetzt die gesetzliche Klarstellung der Wahlleistung auch im Falle der tagesstationären Behandlung nach §115e SGB V durchgesetzt werden.

Die Koalition hat sich nunmehr auf die Punkte verständigt, die in einem Omnibusverfahren an das ALBVVG – Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) – angehangen werden sollen.

In diesem Dokument (siehe Auszug anbei) wird nun auch die von uns geforderte Klarstellung explizit mit aufgenommen. Damit ist die Gefahr einer Klage gegen eine wahlärztliche Liquidation im o.g. Falle nun vom Tisch.

Warum ist dies so bedeutsam?

Zwar argumentiert die DKG wie auch das BMG bislang, dass eine tagesstationäre Behandlung dem Wesen nach einer vollstationären Versorgung gleichkommt und insoweit die wahlärztliche Abrechnung auch dann in Betracht käme. Diese Interpretation ergibt sich jedoch weder eindeutig aus dem §115e noch aus der Begründung, schon gar nicht aus dem o.g. § 17 KHEntG. Demnach bestand immer die Gefahr, dass dies vor Gericht keinen Bestand haben könnte – zumal eine wie auch immer geartete Interpretation durch ein Referat des BMG dort keine Relevanz haben würde.

Nun könnte man angesichts der sicher noch überschaubaren Fallzahlen tagesstationärer Behandlung an Krankenhäusern argumentieren, dass das Problem in seiner Auswirkung überschaubar gewesen wäre. Hierbei ist jedoch zu erkennen, dass die mit der Einführung der §§ 115e und f beabsichtigte Vorfahrt für die ambulante vor der stationären Versorgung vorangetrieben werden wird.

Was heute nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten erfolgt (tagesstationäre Behandlung) wird nach einer Evaluationsphase auf Grundlage von Daten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen zunehmend gesetzlich erzwungen werden. Daher wird diese Versorgungsform in Zukunft – insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht – aus unserer Sicht sicher noch viel bedeutsamer werden.

Mannheim 03.07.2023, Autor: PVS Südwest

Geschäftsstelle Freiburg: Neue Telefondurchwahlen

Die Änderung tritt zum 01.03.2023 in Kraft.

Hinter dem Anschluss 0761 27132 ist eine 9 hinzugekommen, dann erst folgt die bereits bekannte Durchwahl.

Die neuen Telefonnummern ergeben sich also aus folgender Systematik:

0761 27132 – 9 + bekannte zweistellige Durchwahl.

Der Anschluss der Telefonzentrale 0761 27132-0 bleibt bestehen. Selbstverständlich ist hierüber auch die zentrale Telefonvermittlung unserer Geschäftsstelle weiter wie gewohnt zu erreichen.

Hintergrund für die Änderung der Telefon-Durchwahlen sind notwendige organisatorische Umstellungen zur dauerhaften Verbesserung der Erreichbarkeit unserer Mitarbeitenden. Wir bitten unserer Kundinnen und Kunden um Verständnis. 

Mannheim 27.02.2023, Autor: PVS Südwest

PVS Verband fordert rechtliche Klarstellung – Wahlleistungen müssen weiterhin umfassend möglich sein

Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS Verband) fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich rechtlich klarzustellen, dass auch neben den Leistungen nach § 115 e-f SGB V wahlärztliche Leistungen erbracht und abgerechnet werden können.

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem neuen Krankenhauspflegeentlastungsgesetz das Ziel, „Ambulantisierungspotenziale bei bislang stationär erbrachten Leistungen“ zu heben. Hierfür wurden neue Leistungsbereiche definiert, die aus dem bisherigen stationären Bereich überführt werden sollen – neben denen heute selbstverständlich Wahlleistungen möglich sind. Am vergangenen Montag wurde unmittelbar vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens der Austausch-Änderungsantrag 15 eingebracht. Dieser enthält nun eine Regelung zu einer „einheitlichen, vom Versicherungsstatus unabhängigen“ Vergütung der Leistungen nach § 115 e-f SGB V.

„Hier wird mir nichts, dir nichts auf den letzten Drücker eine Regelung eingefügt, die – zu Ende gedacht – nichts anderes ist, als eine Nivellierung des dualen Krankenversicherungssystems“, konstatiert Stefan Tilgner, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des PVS Verbandes.

„Wir erwarten, dass die Bundesregierung kurzfristig nachjustiert und für Rechtssicherheit sorgt. Der Koalitionsvertrag verbietet, das Verhältnis von PKV und GKV anzutasten. Mit diesem Husarenstück der Gesetzgebung macht man jedoch genau das und startet einen Testballon zur Bürgerversicherung“, so Tilgner abschließend.

Berlin, 02.12.2022 – Autor: PVS Verband

GOÄneu: Testbetrieb angelaufen

Bereits Ende Mai angekündigt, geht es jetzt tatsächlich in die Umsetzung: Bis voraussichtlich Ende 2022 läuft unter Beteiligung der PVS Südwest ein erster Testbetrieb der neuen Gebührenordnung für Ärzte.

Vorrangige Aufgabe des aktuellen Vorgehens ist die Überprüfung der neuen GOÄ in der praktischen Anwendung. Hierzu werden nun die neuen Leistungen im Verhältnis zur bisherigen GOÄ getestet. Konkret sollen im Rahmen der Testphase mehr als 1.500 Rechnungen von der alten auf die neue GOÄ bis Ende dieses Jahres übertragen werden.

Hauptakteure der Testphase sind vor allem die PKV und die Mitglieder des PVS Verbandes, zu dem auch die PVS Südwest gehört. Mitarbeiter beider Organisationen stehen bereit, die Datensätze abzugleichen und damit Sicherheit in der wirtschaft­lichen Betrachtung der neu­en GOÄ zu erhalten. Nach Abschluss der Testphase sollen die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse der Politik unterbreitet werden.

Das Regelwerk der neuen GOÄ ist unter der Einbeziehung von 165 Berufsverbänden und wissen­schaftlich-medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet worden und inzwischen komplett fertiggestellt. Damit ist auch der aktuelle Stand der moder­nen Medizin in insgesamt 5.600 Ziffern definiert.

Bereits Ende Mai 2022 wurde die neue GOÄ als konsentierter, gemeinsamer Entwurf von BÄK, PKV, Beihilfe und PVS an Minister Lauterbach übergeben. Die Beteiligten erwarten jetzt, dass die mit der Testphase noch einmal gestärkte Praxistauglichkeit der neuen GOÄ den Druck gegen die politischen Widerstände im BMG weiter erhöht.

Mannheim, 15.10.2022 – Autor: PVS Südwest

GOÄneu: PVS Verband appelliert an Bundesgesundheitsminister

In einem aktuellen Schreiben richtet der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS Verband) einen dringenden Appell an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, die notwendigen Reformen für einen Neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) nicht weiter auf die lange Bank zu schieben. Hier der Wortlaut des Schreibens:

Sehr geehrter Herr Minister Lauterbach,

auf die Frage nach der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte sprachen Sie am 28.02.2022 im Haus der Bundespressekonferenz von „mehr Klarheit“, die Sie in der Sache bräuchten sowie davon, dass eine Novellierung zur Zeit keine „hohe Priorität“ habe.

Wir möchten Sie mit Verlaub darauf hinweisen, dass es nicht reicht zu sagen „die Ärzte machen das schon“, wie im Rahmen einer weiteren Pressekonferenz von Ihnen geäußert.

Die Bedingungen einer optimalen Patientenversorgung unter den ohnehin erschwerten Arbeitsbedingungen durch Corona werden schließlich zu einem maßgeblichen Anteil durch den Gesetz- und Verordnungsgeber, mithin durch Ihr Ministerium, verantwortet.

Daher erwarten wir, dass Sie im Wissen um die Bedeutung des von Ihnen vertretenen Ressorts - ungeachtet politisch motivierter Systemdiskussionen - den Ärztinnen und Ärzten die seit vielen Jahren ausstehende moderne Arbeitsgrundlage für eine optimale und hochmoderne Patientenversorgung geben.

Eine neue GOÄ gibt uns Ärzten mehr Zeit für die Behandlung unserer Patienten. Sie ist das essentielle Merkmal des freien Berufes „Arzt“. Sie ist ein Beitrag zu Rechtsfrieden und Verbraucherschutz. Sie wäre vor allem ein Ausdruck echter Wertschätzung durch das BMG, wenn Sie dem Projekt, für das die Ärzteschaft und die Kostenträgerseite in erhebliche Vorleistungen getreten sind, die ihm zustehende Priorität einräumen würden.

Sollte der oben zitierte Wunsch nach mehr Klarheit ursächlich sein für die Zurückhaltung in der Sache, sind wir als PVS Verband gemeinsam mit Spitzenverband Fachärzte Deutschlands bereit, durch valide Daten, die wir gerade in Form eines sog. „GOÄ- Transparenzberichts“ erarbeiten, für eben diese Klarheit zu sorgen.

Wir stehen Ihnen jederzeit gerne unterstützend zur Seite. Bitte nutzen Sie unsere Expertise und geben Sie den Ärzten die seit langem überfällige neue GOÄ.

Berlin, 25.03.2022 – Autor: PVS Verband

Aufruf an neue Regierung: GOÄneu jetzt umsetzen!

Mit einem dringenden Appell, den bereits vorliegenden Entwurf für einen neue GOÄ zeitnah in die Umsetzung zu bringen, hat sich jetzt die Bundesärztekammer an die neue Regierungskoalition gewandt.

In einem ausführlichen Schreiben betont der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. med. Klaus Reinhardt, nicht nur die Notwendigkeit einer GOÄ-Novellierung sondern auch den breiten Konsens zu dem schon in der letzten Legislaturperiode ausgearbeiteten Entwurf einer neuen GOÄ. Durch diesen Entwurf liege jetzt eine moderne Gebührenordnung vor, die im Rahmen eines Verordnungsverfahrens umsetzungsfähig sei.

Das vollständige Schreiben der BÄK stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:

Die in dem Entwurf ausformulierten Grundlagen der neuen GOÄ hat die BÄK in dem nachfolgenden Argumentationspapier als Übersicht zusammengestellt.

Mannheim, 25.11.2021 – Autor: PVS Südwest

PVS Podcast Folge 7 - Warum brauchen wir eine neue GOÄ?

Dr. Michael Klinger (PVS Verband) und Robert Schneider (SpiFa) beleuchten, was die Einführung einer neuen GOÄ für die Ärzteschaft bedeuten würde.

Kein Poker um Gesundheitsversorgung auf Basis ungesicherter Annahmen

Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS Verband) begrüßt das im Rahmen der laufenden Sondierungsgespräche allenthalben geäußerte Ziel, den Reformstau in Deutschland zu überwinden und zu einer breiten Modernisierung des Landes kommen zu wollen.

Dieser Wille dürfe jedoch nicht mit einem „Kuhhandel“ auf Basis ungesicherter Annahmen in dem so komplexen Feld der Gesundheits- und Sozialpolitik konterkariert werden, so der stellvertretende Vorsitzende des PVS Verbandes, Dr. Michael Klinger.

„Selbstverständlich gibt es im Gesundheitswesen Handlungsbedarf. Die Finanzierungslücke in der GKV entwickelt sich schon rein demografisch bedingt zu einem veritablen Problem, das eine künftige Bundesregierung lösen muss. Gleichwohl kann diese Lösung nicht in einer wie auch immer gearteten Vereinnahmung des privaten Versorgungsbereichs liegen. Damit schüfe man lediglich eine erhebliche strukturverändernde Unterfinanzierung auf der Leistungserbringerseite mit daraus resultierendem Investitionsstau und Personalreduktion.“

Nach einer aktuellen Studie des PVS Verbandes lägen die Mindereinnahmen pro Praxis bei durchschnittlich mehr als 55.000 Euro pro niedergelassenen Arzt, was nur durch erhöhte Ausgaben des öffentlich-rechtlichen Sektors und damit durch eine Verschärfung des Defizits bei der GKV kompensiert werden könnte, will man die im europaweiten Vergleich hohe Versorgungsqualität aufrechterhalten

Generell sei feststellbar, so Klinger, dass der Beratungsbedarf zum privaten Versorgungsgeschehen im politischen Raum zum Teil immens ist und offenbar so mancher hier den Himmel voller Geigen wähnt. Der PVS Verband kündigt daher weitere Untersuchungen sowie Daten und Fakten an, die der politischen Diskussion zur Verfügung gestellt werden, nicht nur, um falsche Erwartungen zu enttäuschen, sondern um einer nachhaltigen Gesundheitspolitik den Weg zu ebnen. Die aktuelle Studie des Verbandes „Experiment Bürgerversicherung“ zu den Mehrumsätze durch Privatversicherte kann über diesen Link direkt heruntergeladen werden.

"Niemand wird bestreiten wollen,“ so Klinger, „dass Nachhaltigkeit und nachhaltiges Handeln ein Gebot der Stunde sind. Dies gilt jedoch über das Thema Klimaschutz hinaus mindestens ebenso für das Thema Gesundheit. Die Weiterentwicklung des vorhandenen dualen Krankenversicherungssystems erscheint hier anders als die Einführung einer GKV-Einheitsversicherung der geeignetere Weg zu einer generationengerechten, modernen Gesundheitsversorgung zu sein".

Berlin, 05.10.2021 – Autor: PVS Verband

"Experiment Bürgerversicherung"

Studie des PVS Verbandes zur Bedrohung der medizinischen Infrastruktur

Grüne, SPD und DIE LINKE positionieren sich im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 offensiv für eine Bürgerversicherung. Im Falle einer Realisierung würde dies weitreichende Folgen haben.

Der PVS Verband ist mit der vorliegenden Untersuchung der Frage nachgegangen, welche konkreten Auswirkungen der – mit der Einführung einer Bürgerversicherung verbundene – Vergütungswegfall für die Ärzte, die medizinische Infrastruktur und letztlich für die Versicherten haben würde. Eine besondere Beachtung findet dabei das Bürgerversicherungs-Modell der Grünen, demzufolge die Privatversicherten einkommensabhängige Beiträge in den Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einzahlen müssten. Das zeitnahe Ende der Privaten Krankenversicherung (PKV) wäre die Folge.

Die Ergebnisse zeigen: Im Fall einer Bürgerversicherung entspräche – voraussichtlich schon nach einer Legislaturperiode – der Verlust bei den Arzthonoraren im Schnitt einem Minus von mehr als 55.000 Euro für jeden in Deutschland ambulant niedergelassenen Mediziner. Besonders hart trifft der Einnahmenrückgang den fachärztlichen Bereich.

 

Mannheim 15.09.2021, Autor: PVS Südwest

PVS Verband: Jahreshauptversammlung bestätigt den amtierenden Vorstand

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband) wurde jetzt turnusmäßig der Vorstand gewählt. Die Delegierten bestätigten den amtierenden Vorstand einstimmig im Amt.

Dr. Christof Mittmann (Vorsitzender), Dr. Michael Klinger (stv. Vorsitzender), Stefan Tilgner (nichtärztliches Mitglied des Verbandsvorstandes), Dr. Conrad Singe (stv. Vorsitzender).

Dr. Christof Mittmann (Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Münster) wird den Verband auch in den kommenden drei Jahren führen. Ihm zur Seite stehen als seine Stellvertreter Dr. Michael Klinger (Facharzt für HNO-Heilkunde, Neumünster) und Dr. Conrad Singe (Facharzt für Innere Medizin, Mannheim).

"Wir danken den Delegierten für das Vertrauen, das sie uns ausgesprochen haben", sagt Dr. Christof Mittmann. Vor dem Hintergrund der Diskussion um eine Bürgerversicherung positioniert sich Mittmann eindeutig: ,,Es ist unsere vordringliche Aufgabe, jetzt daran mitzuwirken, Transparenz über das privatärztliche Leistungsgeschehen zu erzeugen." Nur so könne die Diskussion um die Bürger­ versicherung versachlicht werden. ,,Wir sind überzeugt, dass eine Vereinheitlichung der Systeme weder zu einer finanziellen Entlastung der Versicherten noch zur Sicherung des Versorgungsniveaus beitragen kann - ganz im Gegenteil. Die Bürgerversicherung ist eine klare Bedrohung für die Versorgungsqualität", so Mittmann weiter.

Der PVS Verband vertritt als Dachorganisation von bundesweit 11 Privatärztlichen Verrechnungsstellen, die als ärztliche Gemeinschaftseinrichtungen das privatärztliche Honorarmanagement im Auftrag ihrer Mitglieder übernehmen, die berufspo!itischen Interessen von mehr als 25.000 niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und leitenden Krankenhausärzten.

 

Berlin 20.09.2021, Autor: PVS Verband

Der Wolf im Schafspelz

Patienteninformation des PVS Verbandes zum Thema "Bürgerversicherung"

Der PVS Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. hat jetzt eine kompakte Informationsbroschüre vorgestellt, die sich pointiert den Konsequenzen einer möglichen Bürgerversicherung für Patientinnen und Patienten widmet.

Die Broschüre kann zur Weitergabe an interessierte Patientinnen und Patienten kostenlos mit einer Auflage von je 50 Exemplaren bei der PVS Südwest bestellt werden.

Aus dem Inhalt zitieren wir hier die Zusammenfassung: "Ganz gleich in welcher Verkleidung die Bürgerversicherung daherkommt – ob durch eine Vereinheitlichung von ärztlichen Honorarordnungen oder über eine Einbeziehung der Privatversicherten in den Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherung – sie ist und bleibt, was sie ist: der Wolf im Schafspelz.

Denn die Bürgerversicherung, von den Befürwortern als Garant für Gerechtigkeit gepriesen, wird zu einer Erhöhung der Beiträge der Versicherten bei einer gleichzeitigen Verschlechterung der medizinischen Versorgung führen. Wenn Gerechtigkeit heißt: weniger, schlechter und teurer für alle, ja, dann bitte schafft eine Bürgerversicherung.

Das wird aber niemand wollen. Es muss darum gehen zu stärken, was das deutsche Gesundheitssystem gut und leistungsfähig gemacht hat. Und das sind die zwei Säulen aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Gerade jetzt, gerade nach den Erfahrungen einer Pandemie.

Noch haben Sie die Wahl!"

 

Mannheim 13.07.2021, Autor: PVS Südwest

Seit 07.06.: Privatärzt:innen impfen mit

So können Sie auch ohne KV-Zulassung am Corona-Impfprogramm teilnehmen

In Abstimmung mit dem BMG steht jetzt ein Verfahrensweg zur Verfügung, durch den niedergelassene Privatärzt:innen auch ohne direkten Zugriff auf die Telematikinfrastruktur der KV und des RKI Ihren Patient:innen ein Impfangebot machen können.

Wenn Sie als niedergelassene Privatärztin bzw. Privatarzt ohne KV-Zulassung am Impfprogramm teilnehmen möchten, empfehlen wir Ihnen unbedingt, das Infopaket zur COVID-19-Schutzimpfung in Privatarztpraxen herunterzuladen und sich über die Website "www.privat-impft-mit.de" anzumelden.

Die wichtigsten ersten Schritte für Ihre Teilnahme haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

1. Schritt: Voraussetzungen für die Teilnahme

Sie benötigen eine Bescheinigung Ihrer Ärztekammer, dass Sie als Privatarzt/-ärztin in Niederlassung tätig sind. Bitte wenden Sie sich schon jetzt an Ihre zuständige Kammer und fordern Sie diese Bescheinigung an, sofern Sie von Ihrer Landesärztekammer bisher keine Bestätigung erhalten haben.

Darüber hinaus benötigen Sie im weiteren Verlauf

  • eine gültige E-Mail Adresse
  • eine Mobilfunknummer
  • eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) als PDF- oder jpeg-Datei
  • eine Kopie Ihres Arztausweises (Vorder- und Rückseite) als PDF- oder jpeg-Datei

2. Schritt: Registrierung zum Impfprogramm

Zur Teilnahme am privatärztlichen Impfprogramm rufen Sie bitte die folgende Website auf: www.privat-impft-mit.de

Dort wird Privatärzt:innen die Möglichkeit zur Registrierung / Authentifizierung für das Impfprogramm angeboten. Füllen Sie das Anmeldeformular aus und hinterlegen Sie die o.g. Unterlagen.

3. Schritt: Zulassung zum Impfprogramm

Nachdem Sie Ihre Registrierungsinformationen und -unterlagen eingereicht haben, durchlaufen diese einer Prüfung (bis zu 3 Werktage). Sie erhalten dann Ihren persönlichen Zugangscode per Mail und SMS zum eigentlichen Impfportal, über welches dann alle weiteren Schritte abgewickelt werden.

Nach Einwahl in das Portal wird eine Registrierungsbescheinigung generiert.

4. Schritt: Bestellung des Impfstoffes

Im Impfportal vollständig registrierte Privatärzt:innen können Bestellungen des Impfstoffs vornehmen. Dazu benötigen Sie:

  • Die Registrierungsbescheinigung aus dem Portal
  • Ihren Arztausweis
  • Nachweis der Landesärztekammer
  • Achtung: Zum Bezug des Impfstoffs ist zwingend die Verwendung eines „blauen“ Rezepts vorgeschrieben.

5. Schritt: Start der Impfungen

 

Die PVS Südwest wünscht viel Erfolg und freut sich, dass "Privat-nun-mitimpfen-darf"!


Mannheim 20.05.2021, Autor: PVS Südwest

GOÄcetera – der PVS Podcast zur Privatabrechnung

Im Gespräch mit wechselnden Gästen gibt GOÄcetera – der PVS Podcast – Antworten, Tipps und Empfehlungen rund um das Thema Privatabrechnung.

Zentrales Thema von GOÄcetera ist natürlich die Privatabrechnung nach GOÄ. Aber auch weitere Kernbelange der Privatabrechnung – vom Fokus Privatpatient über das Medizinrecht in der Privatpraxis bis zur Forderungs- und Liquiditätssicherung – wollen wir im PVS Podcast behandeln.

Um den gerade bei der Privatabrechnung nach GOÄ häufig tagesaktuellen Ereignissen und Situationen gerecht zu werden, erscheinen alle vier Wochen neue Podcast-Folgen von GOÄcetera. Immer dabei: Unsere Experten im Podcast-Gespräch – praktizierende Ärztinnen und Ärzte sowie die Fachleute zur Privatabrechnung aus PVS und Politik. So entsteht Information auf den Punkt: kompakt, spannend, praxisrelevant.

MOMENTUM! – Mitgliederinformation der PVS Südwest

MOMENTUM! – die Mitgliederinformation der PVS Südwest – bereitet regelmäßig die für Ihre Privatabrechnung relevanten Themen für Sie auf. Wir bringen Fakten zur wirtschaftlichen Entwicklung, geben Hinweise zur Optimierung der Praxisorganisation und helfen mit konkreten Tipps zur GOÄ- und Rechtsanwendung.

Ausgabe Winter 2020/3


Themen dieser Ausgabe:

Im Fokus: Spartipps für Ihre Privatabrechnung

Medizinrecht: Ausnahmen bei der Minderjährigenregelung

Ärztliche Gemeinschaft: PVS Podcast-Reihe GOÄcetera

GOÄ-Abrechnung: Ambulante Auslagenberechnung

Im Fokus: Quo vadis Privatmedizin?

Von der Bürgerversicherung bis zur GOÄ 2.0: Zur Zukunft der Privatmedizin waren selten so viele Bälle gleichzeitig in der Luft wie heute. Und jetzt wird es wohl auch neue Regierungsbeteiligte geben. Müssen wir uns Sorgen machen? Unser Kommentar blickt auf die aktuelle gesundheitspolitische Diskussion speziell aus der privatärztlichen Sicht – und findet in dem mehr oder weniger rationalen Pro und Contra durchaus auch Chancen zur positiven Gestaltung der privatärztlichen Zukunft.

Zwischen GOÄ 2.0 und Bürgerversicherung: Quo vadis Privatmedizin?

Zur Zukunft der privatärztlichen Tätigkeit waren selten so viele Bälle gleichzeitig in der Luft wie heute. Und dann gibt es wohl auch noch neue Regierungsbeteiligte. Müssen wir uns Sorgen machen?

Gefühlt schon mindestens zum fünften Mal tauchte pünktlich zur Bundestagswahl auch dieses Jahr wieder das Stichwort „Bürgerversicherung“ in diversen gesundheitspolitischen Wahlprogrammen auf. Wie toll muss die Idee der Einheitsversicherung mit gleichen Leistungen für alle eigentlich sein, dass man sie so oft gebetsmühlenartig wiederholt?

Schlechte Argumente bleiben schlechte Argumente

Wahrscheinlich fällt den vorgeblichen „Gerechtigkeits“-Protagonisten aber einfach nichts Besseres ein. Denn dass das Einheitsmodell alles andere als gerecht ist, müsste sich inzwischen doch herumgesprochen haben. Schließlich entzieht die Bürgerversicherung dem System genau an den Stellen die finanzielle Grundlage, die auf Dauer für alle Patienten am wichtigsten sind: bei den ärztlichen Honoraren und beim medizinischen Fortschritt.

Die aktuelle Studie des PVS-Verbandes zur Bedrohung der medizinischen Infrastruktur durch die Bürgerversicherung belegt das eindrucksvoll. Allein für den niedergelassenen Bereich berechnet sie ein Honorarminus von 6 Mrd. Euro jährlich. Wie sonst als durch drastisch reduzierte Qualitätsinvestitionen in Technik, Personal und Praxis soll das aufgefangen werden? Zumal von außerhalb des engen Korsetts des „notwendigen“ Einheitsleistungskatalogs auch keine Qualitätsanreize mehr kommen. So nimmt man einer zukunftsfähigen, allen Patienten zugänglichen Qualitätsmedizin konsequent jede Perspektive.

Neue Taktik ist auch nicht besser

Tatsächlich mehren sich zuletzt auch im Pro-Lager die Stimmen, die der Bürgerversicherung in der bisherigen Form keine Chance mehr geben. Stattdessen werden „weiche“ Varianten entwickelt, bei denen der Weg zum Ziel nach Salamitaktik über mehrere Schritte führt.

Inzwischen schon wieder verworfen dürfte dabei die Idee sein, Patienten, die mehr Leistung wollen, einen Ausweg über Zusatzversicherungen und Zuzahlungen zu ermöglichen. Schließlich hat dieses Modell bei näherer Betrachtung vor allem einen Effekt: Es schafft echte Zweiklassenmedizin, weil hier auf die solidarische Querfinanzierung von Kassenleistungen durch Privatleistungen verzichten werden kann.

Umso ernster sind diejenigen zu nehmen, die „nur“ das heutige Nebeneinander der beiden Vergütungssysteme EBM und GOÄ abschaffen wollen. Man fordert eine einheitliche Gebührenordnung, in deren Rahmen, so das Grundprinzip, es dann unabhängig vom Versichertenstatus des Patienten für die gleiche Leistung das gleiche Honorar gibt. Das genüge zum einen den Gerechtigkeitsanforderungen und sichere zum anderen den Fortbestand der heutigen 2-Säulen-Finanzierung.

Aber auch diese Richtung hält bei näherer Betrachtung nicht stand. Denn wie auch immer diese einheitliche Gebührenordnung aussehen mag, sie scheitert an der Finanzierung. Jede Lösung auf „Kassenniveau“ geht zulasten der ärztlichen Honorare. Und jede Lösung mit Honorarausgleich braucht entweder private Selektivverträge und Öffnungsklauseln nach oben (Warum dann überhaupt vom heutigen System wechseln?). Oder dem Kassensystem müssen schnell neue Mitgliedergruppen und Einnahmequellen zugeführt werden (Ja, bis wieder alle Bürger dort versichert sind!).

Das System aus sich heraus reformieren

Im Grunde hat die Ärzteschaft im Augenblick eine einmalige Chance, die Zukunft ihres Berufsstandes noch weitgehend in den eigenen Händen zu behalten. Denn trotz hochschlagender gesundheitspolitischer Wellen, ist ja auch ruhigeres Fahrwasser durchaus in Sichtweite.

Der Schlüssel dazu heißt – mit allen Vor- und Nachteilen – „Neue GOÄ“. Genau mit diesem Projekt lässt sich beweisen, dass Selbstverwaltung funktioniert und das System aus sich heraus reformierbar ist. Es gibt schon zu viele Politiker, die verordneten Lösungen nur deshalb das Wort reden, weil sie an der Gestaltungsfähigkeit der Ärzteschaft zweifeln.

Holen wir sie wieder auf unsere Seite!