Informationen zum Unternehmen PVS Südwest und die wichtigsten berufspolitischen Entwicklungen rund um die privatärztliche Tätigkeit und die damit verbundene Privatabrechnung, finden Sie hier.
Berlin – Nach Aussagen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) über dessen politische Prioritätensetzung hat sich der Hartmannbund heute wegen einer möglichen „Zwei-Klassen-Politik“ alarmiert gezeigt. Der Minister hatte gestern bei einer Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestags die Probleme gesetzlich Krankenversicherter (GKV) als prioritär genannt.
Auf die Nachfrage der CDU-Abgeordneten Simone Borchardt, wann es eine Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebe, betonte Lauterbach, man sei gesprächsbereit, wolle sich aber in der noch verbliebenen Zeit zunächst um die Verbesserung der Versorgung der 90 Prozent GKV-Versicherten kümmern. Die Reform der GOÄ war nicht Teil der Petition.
„Bei einem Thema, dass über einen derartigen Zeitraum auf die lange Bank geschoben worden ist, wie die GOÄ, dürfen wir nun wirklich erwarten, dass Herr Lauterbach das eine tut, ohne das andere zu lassen“, sagte Klaus Reinhardt, Vorsitzende des Hartmannbundes, heute.
Mannheim, 21.02.2024 – Autor: PVS Südwest
Der einzige Fokus-Kongress zur Privatmedizin stand in diesem Jahr erneut unter dem Thema "Wege aus der Kostenfalle". Neben der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion galt das Interesse vor allem den wirtschaftlichen und medizinischen Impulsen.
Große Aufmerksamkeit erhielt dabei PVS Südwest Geschäftsführer Peter Gabriel, der sich maßgeblich zum Themenschwerpunkt Praxismanagement einbrachte. In seinem Plenumsvortrag stellte er insbesondere verschiedene Ansätze vor, die eine gezielte Steigerung der Privatumsätze praxisgerecht unterstützen. Bis auf den letzten Platz gefüllt war auch der Workshop des ärztlichen Vorstandes der PVS Südwest, Dr. Conrad C. Singe, dessen qualifizierte Empfehlungen zur optimalen Anwendung der GOÄ sehr positiv aufgenommen wurden.
Prozessoptimierung ist – sicher nicht zu unrecht – aktuell eines der Top-Themen im Gesundheitswesen. Die unbestreitbaren Zeit-, Kosten- und Qualitätsvorteile einer digitalen Transformation dürfen aber nicht zum Instrument einer Politik werden, die damit bestehende Rechtsbeziehungen einfach so aushebeln will. Bestes Beispiel: Das Auftauchen der Direktabrechnung privatärztlicher Leistungen als gesetzgeberisches Vorhaben im Koalitionsvertrag.
Stefan Tilgner, Geschäftsführer des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen, beschäftigt sich in seinem Beitrag für die Privatärztliche Praxis (PÄP) ausführlich mit der zuletzt neu aufflammenden Diskussion um die Direktabrechnung privatärztlicher Leistungen. Dabei beleuchtet er sowohl die jüngsten politischen Bestrebungen in diesem Zusammenhang als auch die Hintergründe, die entsprechende Vorhaben motivieren.
In seiner Analyse geht Stefan Tilgner dann vor allem auf die Folgen für die Ärzteschaft ein, die mit einer breitflächigen Einführung der Direktabrechnung verbunden wären. Sein klares Ergebnis: Für die Direktabrechung gibt es keine sachliche Notwendigkeit. Sie ist deshalb letztlich nichts anderes als ein trojanisches Pferd zur Systemveränderung in Richtung auf eine angeglichene GKV und PKV ohne Vertragsfreiheit.
Quelle: Privatärztliche Praxis, Heft 4/2023, Herausgegeben vom Privatärztlichen Bundesverband (PBV)
Mannheim 06.09.2023
Der ärztliche Beirat der PVS Südwest hat Cathleen Gaebel in die Geschäftsführung des Unternehmens berufen. Gemeinsam mit Peter Gabriel zeichnet sie ab sofort vollumfänglich verantwortlich für das auf privatärztliche Liquidationsprozesse spezialisierte Finanzdienstleistungsunternehmen.
Cathleen Gaebel ist seit 2009 in der PVS Südwest tätig. Bereits in den letzten Jahren hat sie mit dem Bereich Honorarmanagement/Abrechnung wesentliche Teile der operativen Geschäfte des Unternehmens geleitet.
Der Beiratsvorsitzende der PVS Südwest, Dr. Conrad C. Singe, möchte die aktuelle Personalentscheidung daher auch als klares Signal für das Prinzip unbedingter Verlässlichkeit und Kontinuität verstanden wissen: "Sinn und Zweck unserer ärztlichen Gemeinschaftseinrichtung bemessen sich an ihrer Kompetenz und Qualität. Frau Gaebel ist dafür der Garant für eine hoffentlich noch lange gemeinsame Zeit."
Zur Person
Abrechnungsfragen – und zwar speziell die im Gesundheitswesen – sind Cathleen Gaebel quasi in die berufliche Wiege gelegt. Schon unmittelbar nach Schulabschluss brachte sie eine Krankenkasse als ihr erster Arbeitgeber mit dem Thema in Kontakt. Selbst im Studium und dann natürlich auf ihren weiteren Stationen in verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens lag der Fokus der diplomierten Kauffrau immer auf der Abrechnungspraxis.
Heute lebt die 49-Jährige in Heidelberg. Cathleen Gaebel ist verheiratet und hat zwei Söhne.
Zur PVS Südwest
Mit 3.300 Kund:innen, 175 Mitarbeitenden und 500 Millionen Euro Honorarvolumen/Jahr gehört die PVS Südwest zu den führenden Finanzdienstleistungsspezialisten für die privatärztliche Abrechnung in Deutschland. Das Unternehmen ist im Besitz von drei gemeinnützigen ärztlichen Vereinen in Freiburg, Karlsruhe und Mannheim. Als Aufsichtsorgan fungiert der von den Vereinen beschickte ärztliche Beirat unter Vorsitz von Dr. Conrad C. Singe.
Mannheim, 30.08.2023 – Autor: PVS Südwest
Bilden ab sofort gemeinsam die Geschäftsführung der PVS Südwest: Cathleen Gaebel und Peter Gabriel
Rettet der systematische Einsatz höherer Steigerungssätze und individueller Honorarverträge die privatärztliche Tätigkeit vor der Kostenfalle? Dr. C. Singe, Internist und ärztlicher Vorstand der PVS Südwest, hält wenig von pauschalem Aktionismus. Stattdessen müsse sich das Vorgehen immer noch am Einzelfall ausrichten und die Patienten mitnehmen.
Im Podcast mit dem stellvertretenden Chefredakteur der ÄrzteZeitung, Hauke Gerlof, plädiert Dr. Singe dafür, sich der Aufgabe einer angemessenen Honorierung privatärztlicher Leistungen weiter mit dem notwendigen Realismus zu stellen. Das Versprechen einfacher Lösungen sieht er als Irrweg, der im noch geltenden Rechtsrahmen und bei konsequenter Aufwand-Nutzen-Betrachtung nicht funktionieren kann. Sein Fazit: Sensibilität und professionelle Qualität in der Abrechnung ist aktuell wichtiger denn je.
Mannheim 16.08.2023, Autor: PVS Südwest
Warum es gerade die Ärzteschaft im badischen Freiburg war, die 1923 als erste eine Privatärztliche Verrechnungsstelle gründete, lässt sich heute nur schwer nachvollziehen. Tatsache bleibt aber: Die Idee, den qualitativen Herausforderungen einer durch Gebührenordnung geregelten Privatabrechnung durch Auslagerung in eine selbstgeleitete Einrichtung zu begegnen, wurde hier geboren und zeugte von großer Weitsicht.
Tradition und Moderne meets Doctors: 100 Jahre PVS im Werk von Sebastian Wehrle
Dass die Idee PVS bis heute erfolgreich Bestand hat, bewiesen nicht zuletzt die Glückwünsche der vielen Gäste, die der Einladung des PVS Südbaden e.V. anlässlich des 100 jährigen Jubiläums gefolgt waren. Ihr Bekenntnis zu einer dauerhaft verlässlichen, verantwortlichen Vertretung ihrer Honorarinteressen ist im sonst so flüchtigen Zeitgeist aktueller denn je.
Genau auf den Punkte brachte dies im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung auch der Künstler Sebastian Wehrle mit seiner Popup-Ausstellung „Tradition & Moderne meets Doctors“. Neben vielen bekannten Werken präsentierte er dabei drei extra zu diesem Anlass neu gefertigte Bilder, die sich in der typischen Ausdrucksform von Sebastian Wehrle´s Schaffen speziell dem Wert des Vergangenen für die heutige Zeit widmen.
Gepaart mit der Ausstellung war das Jubiläum an seinen zwei Tagen vollgepackt vielen persönlichen Gesprächen, tollen Food-Trucks, ausgezeichneten regionalen Weinen und schwungvoller musikalischen Impulsen. Wir danken allen helfenden Händen und Besucher:innen für ein gelungenes Wochende.
Freiburg 04.08.2023, Autor: PVS Südwest
Durch das Engagement des PVS Verbandes konnte jetzt die gesetzliche Klarstellung der Wahlleistung auch im Falle der tagesstationären Behandlung nach §115e SGB V durchgesetzt werden.
Die Koalition hat sich nunmehr auf die Punkte verständigt, die in einem Omnibusverfahren an das ALBVVG – Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) – angehangen werden sollen.
In diesem Dokument (siehe Auszug anbei) wird nun auch die von uns geforderte Klarstellung explizit mit aufgenommen. Damit ist die Gefahr einer Klage gegen eine wahlärztliche Liquidation im o.g. Falle nun vom Tisch.
Warum ist dies so bedeutsam?
Zwar argumentiert die DKG wie auch das BMG bislang, dass eine tagesstationäre Behandlung dem Wesen nach einer vollstationären Versorgung gleichkommt und insoweit die wahlärztliche Abrechnung auch dann in Betracht käme. Diese Interpretation ergibt sich jedoch weder eindeutig aus dem §115e noch aus der Begründung, schon gar nicht aus dem o.g. § 17 KHEntG. Demnach bestand immer die Gefahr, dass dies vor Gericht keinen Bestand haben könnte – zumal eine wie auch immer geartete Interpretation durch ein Referat des BMG dort keine Relevanz haben würde.
Nun könnte man angesichts der sicher noch überschaubaren Fallzahlen tagesstationärer Behandlung an Krankenhäusern argumentieren, dass das Problem in seiner Auswirkung überschaubar gewesen wäre. Hierbei ist jedoch zu erkennen, dass die mit der Einführung der §§ 115e und f beabsichtigte Vorfahrt für die ambulante vor der stationären Versorgung vorangetrieben werden wird.
Was heute nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten erfolgt (tagesstationäre Behandlung) wird nach einer Evaluationsphase auf Grundlage von Daten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen zunehmend gesetzlich erzwungen werden. Daher wird diese Versorgungsform in Zukunft – insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht – aus unserer Sicht sicher noch viel bedeutsamer werden.
Mannheim 03.07.2023, Autor: PVS Südwest
Die Änderung tritt zum 01.03.2023 in Kraft.
Hinter dem Anschluss 0761 27132 ist eine 9 hinzugekommen, dann erst folgt die bereits bekannte Durchwahl.
Die neuen Telefonnummern ergeben sich also aus folgender Systematik:
0761 27132 – 9 + bekannte zweistellige Durchwahl.
Der Anschluss der Telefonzentrale 0761 27132-0 bleibt bestehen. Selbstverständlich ist hierüber auch die zentrale Telefonvermittlung unserer Geschäftsstelle weiter wie gewohnt zu erreichen.
Hintergrund für die Änderung der Telefon-Durchwahlen sind notwendige organisatorische Umstellungen zur dauerhaften Verbesserung der Erreichbarkeit unserer Mitarbeitenden. Wir bitten unserer Kundinnen und Kunden um Verständnis.
Mannheim 27.02.2023, Autor: PVS Südwest
Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS Verband) fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich rechtlich klarzustellen, dass auch neben den Leistungen nach § 115 e-f SGB V wahlärztliche Leistungen erbracht und abgerechnet werden können.
Der Gesetzgeber verfolgt mit dem neuen Krankenhauspflegeentlastungsgesetz das Ziel, „Ambulantisierungspotenziale bei bislang stationär erbrachten Leistungen“ zu heben. Hierfür wurden neue Leistungsbereiche definiert, die aus dem bisherigen stationären Bereich überführt werden sollen – neben denen heute selbstverständlich Wahlleistungen möglich sind. Am vergangenen Montag wurde unmittelbar vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens der Austausch-Änderungsantrag 15 eingebracht. Dieser enthält nun eine Regelung zu einer „einheitlichen, vom Versicherungsstatus unabhängigen“ Vergütung der Leistungen nach § 115 e-f SGB V.
„Hier wird mir nichts, dir nichts auf den letzten Drücker eine Regelung eingefügt, die – zu Ende gedacht – nichts anderes ist, als eine Nivellierung des dualen Krankenversicherungssystems“, konstatiert Stefan Tilgner, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des PVS Verbandes.
„Wir erwarten, dass die Bundesregierung kurzfristig nachjustiert und für Rechtssicherheit sorgt. Der Koalitionsvertrag verbietet, das Verhältnis von PKV und GKV anzutasten. Mit diesem Husarenstück der Gesetzgebung macht man jedoch genau das und startet einen Testballon zur Bürgerversicherung“, so Tilgner abschließend.
Berlin, 02.12.2022 – Autor: PVS Verband
Bereits Ende Mai angekündigt, geht es jetzt tatsächlich in die Umsetzung: Bis voraussichtlich Ende 2022 läuft unter Beteiligung der PVS Südwest ein erster Testbetrieb der neuen Gebührenordnung für Ärzte.
Vorrangige Aufgabe des aktuellen Vorgehens ist die Überprüfung der neuen GOÄ in der praktischen Anwendung. Hierzu werden nun die neuen Leistungen im Verhältnis zur bisherigen GOÄ getestet. Konkret sollen im Rahmen der Testphase mehr als 1.500 Rechnungen von der alten auf die neue GOÄ bis Ende dieses Jahres übertragen werden.
Hauptakteure der Testphase sind vor allem die PKV und die Mitglieder des PVS Verbandes, zu dem auch die PVS Südwest gehört. Mitarbeiter beider Organisationen stehen bereit, die Datensätze abzugleichen und damit Sicherheit in der wirtschaftlichen Betrachtung der neuen GOÄ zu erhalten. Nach Abschluss der Testphase sollen die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse der Politik unterbreitet werden.
Das Regelwerk der neuen GOÄ ist unter der Einbeziehung von 165 Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet worden und inzwischen komplett fertiggestellt. Damit ist auch der aktuelle Stand der modernen Medizin in insgesamt 5.600 Ziffern definiert.
Bereits Ende Mai 2022 wurde die neue GOÄ als konsentierter, gemeinsamer Entwurf von BÄK, PKV, Beihilfe und PVS an Minister Lauterbach übergeben. Die Beteiligten erwarten jetzt, dass die mit der Testphase noch einmal gestärkte Praxistauglichkeit der neuen GOÄ den Druck gegen die politischen Widerstände im BMG weiter erhöht.
Mannheim, 15.10.2022 – Autor: PVS Südwest
In einem aktuellen Schreiben richtet der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS Verband) einen dringenden Appell an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, die notwendigen Reformen für einen Neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) nicht weiter auf die lange Bank zu schieben. Hier der Wortlaut des Schreibens:
Sehr geehrter Herr Minister Lauterbach,
auf die Frage nach der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte sprachen Sie am 28.02.2022 im Haus der Bundespressekonferenz von „mehr Klarheit“, die Sie in der Sache bräuchten sowie davon, dass eine Novellierung zur Zeit keine „hohe Priorität“ habe.
Wir möchten Sie mit Verlaub darauf hinweisen, dass es nicht reicht zu sagen „die Ärzte machen das schon“, wie im Rahmen einer weiteren Pressekonferenz von Ihnen geäußert.
Die Bedingungen einer optimalen Patientenversorgung unter den ohnehin erschwerten Arbeitsbedingungen durch Corona werden schließlich zu einem maßgeblichen Anteil durch den Gesetz- und Verordnungsgeber, mithin durch Ihr Ministerium, verantwortet.
Daher erwarten wir, dass Sie im Wissen um die Bedeutung des von Ihnen vertretenen Ressorts - ungeachtet politisch motivierter Systemdiskussionen - den Ärztinnen und Ärzten die seit vielen Jahren ausstehende moderne Arbeitsgrundlage für eine optimale und hochmoderne Patientenversorgung geben.
Eine neue GOÄ gibt uns Ärzten mehr Zeit für die Behandlung unserer Patienten. Sie ist das essentielle Merkmal des freien Berufes „Arzt“. Sie ist ein Beitrag zu Rechtsfrieden und Verbraucherschutz. Sie wäre vor allem ein Ausdruck echter Wertschätzung durch das BMG, wenn Sie dem Projekt, für das die Ärzteschaft und die Kostenträgerseite in erhebliche Vorleistungen getreten sind, die ihm zustehende Priorität einräumen würden.
Sollte der oben zitierte Wunsch nach mehr Klarheit ursächlich sein für die Zurückhaltung in der Sache, sind wir als PVS Verband gemeinsam mit Spitzenverband Fachärzte Deutschlands bereit, durch valide Daten, die wir gerade in Form eines sog. „GOÄ- Transparenzberichts“ erarbeiten, für eben diese Klarheit zu sorgen.
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne unterstützend zur Seite. Bitte nutzen Sie unsere Expertise und geben Sie den Ärzten die seit langem überfällige neue GOÄ.
Berlin, 25.03.2022 – Autor: PVS Verband
Mit einem dringenden Appell, den bereits vorliegenden Entwurf für einen neue GOÄ zeitnah in die Umsetzung zu bringen, hat sich jetzt die Bundesärztekammer an die neue Regierungskoalition gewandt.
In einem ausführlichen Schreiben betont der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. med. Klaus Reinhardt, nicht nur die Notwendigkeit einer GOÄ-Novellierung sondern auch den breiten Konsens zu dem schon in der letzten Legislaturperiode ausgearbeiteten Entwurf einer neuen GOÄ. Durch diesen Entwurf liege jetzt eine moderne Gebührenordnung vor, die im Rahmen eines Verordnungsverfahrens umsetzungsfähig sei.
Das vollständige Schreiben der BÄK stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:
Die in dem Entwurf ausformulierten Grundlagen der neuen GOÄ hat die BÄK in dem nachfolgenden Argumentationspapier als Übersicht zusammengestellt.
Mannheim, 25.11.2021 – Autor: PVS Südwest
Dr. Michael Klinger (PVS Verband) und Robert Schneider (SpiFa) beleuchten, was die Einführung einer neuen GOÄ für die Ärzteschaft bedeuten würde.
Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS Verband) begrüßt das im Rahmen der laufenden Sondierungsgespräche allenthalben geäußerte Ziel, den Reformstau in Deutschland zu überwinden und zu einer breiten Modernisierung des Landes kommen zu wollen.
Dieser Wille dürfe jedoch nicht mit einem „Kuhhandel“ auf Basis ungesicherter Annahmen in dem so komplexen Feld der Gesundheits- und Sozialpolitik konterkariert werden, so der stellvertretende Vorsitzende des PVS Verbandes, Dr. Michael Klinger.
„Selbstverständlich gibt es im Gesundheitswesen Handlungsbedarf. Die Finanzierungslücke in der GKV entwickelt sich schon rein demografisch bedingt zu einem veritablen Problem, das eine künftige Bundesregierung lösen muss. Gleichwohl kann diese Lösung nicht in einer wie auch immer gearteten Vereinnahmung des privaten Versorgungsbereichs liegen. Damit schüfe man lediglich eine erhebliche strukturverändernde Unterfinanzierung auf der Leistungserbringerseite mit daraus resultierendem Investitionsstau und Personalreduktion.“
Nach einer aktuellen Studie des PVS Verbandes lägen die Mindereinnahmen pro Praxis bei durchschnittlich mehr als 55.000 Euro pro niedergelassenen Arzt, was nur durch erhöhte Ausgaben des öffentlich-rechtlichen Sektors und damit durch eine Verschärfung des Defizits bei der GKV kompensiert werden könnte, will man die im europaweiten Vergleich hohe Versorgungsqualität aufrechterhalten
Generell sei feststellbar, so Klinger, dass der Beratungsbedarf zum privaten Versorgungsgeschehen im politischen Raum zum Teil immens ist und offenbar so mancher hier den Himmel voller Geigen wähnt. Der PVS Verband kündigt daher weitere Untersuchungen sowie Daten und Fakten an, die der politischen Diskussion zur Verfügung gestellt werden, nicht nur, um falsche Erwartungen zu enttäuschen, sondern um einer nachhaltigen Gesundheitspolitik den Weg zu ebnen. Die aktuelle Studie des Verbandes „Experiment Bürgerversicherung“ zu den Mehrumsätze durch Privatversicherte kann über diesen Link direkt heruntergeladen werden.
"Niemand wird bestreiten wollen,“ so Klinger, „dass Nachhaltigkeit und nachhaltiges Handeln ein Gebot der Stunde sind. Dies gilt jedoch über das Thema Klimaschutz hinaus mindestens ebenso für das Thema Gesundheit. Die Weiterentwicklung des vorhandenen dualen Krankenversicherungssystems erscheint hier anders als die Einführung einer GKV-Einheitsversicherung der geeignetere Weg zu einer generationengerechten, modernen Gesundheitsversorgung zu sein".
Berlin, 05.10.2021 – Autor: PVS Verband
Grüne, SPD und DIE LINKE positionieren sich im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 offensiv für eine Bürgerversicherung. Im Falle einer Realisierung würde dies weitreichende Folgen haben.
Der PVS Verband ist mit der vorliegenden Untersuchung der Frage nachgegangen, welche konkreten Auswirkungen der – mit der Einführung einer Bürgerversicherung verbundene – Vergütungswegfall für die Ärzte, die medizinische Infrastruktur und letztlich für die Versicherten haben würde. Eine besondere Beachtung findet dabei das Bürgerversicherungs-Modell der Grünen, demzufolge die Privatversicherten einkommensabhängige Beiträge in den Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einzahlen müssten. Das zeitnahe Ende der Privaten Krankenversicherung (PKV) wäre die Folge.
Die Ergebnisse zeigen: Im Fall einer Bürgerversicherung entspräche – voraussichtlich schon nach einer Legislaturperiode – der Verlust bei den Arzthonoraren im Schnitt einem Minus von mehr als 55.000 Euro für jeden in Deutschland ambulant niedergelassenen Mediziner. Besonders hart trifft der Einnahmenrückgang den fachärztlichen Bereich.
Mannheim 15.09.2021, Autor: PVS Südwest
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband) wurde jetzt turnusmäßig der Vorstand gewählt. Die Delegierten bestätigten den amtierenden Vorstand einstimmig im Amt.
Dr. Christof Mittmann (Vorsitzender), Dr. Michael Klinger (stv. Vorsitzender), Stefan Tilgner (nichtärztliches Mitglied des Verbandsvorstandes), Dr. Conrad Singe (stv. Vorsitzender).
Dr. Christof Mittmann (Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Münster) wird den Verband auch in den kommenden drei Jahren führen. Ihm zur Seite stehen als seine Stellvertreter Dr. Michael Klinger (Facharzt für HNO-Heilkunde, Neumünster) und Dr. Conrad Singe (Facharzt für Innere Medizin, Mannheim).
"Wir danken den Delegierten für das Vertrauen, das sie uns ausgesprochen haben", sagt Dr. Christof Mittmann. Vor dem Hintergrund der Diskussion um eine Bürgerversicherung positioniert sich Mittmann eindeutig: ,,Es ist unsere vordringliche Aufgabe, jetzt daran mitzuwirken, Transparenz über das privatärztliche Leistungsgeschehen zu erzeugen." Nur so könne die Diskussion um die Bürger versicherung versachlicht werden. ,,Wir sind überzeugt, dass eine Vereinheitlichung der Systeme weder zu einer finanziellen Entlastung der Versicherten noch zur Sicherung des Versorgungsniveaus beitragen kann - ganz im Gegenteil. Die Bürgerversicherung ist eine klare Bedrohung für die Versorgungsqualität", so Mittmann weiter.
Der PVS Verband vertritt als Dachorganisation von bundesweit 11 Privatärztlichen Verrechnungsstellen, die als ärztliche Gemeinschaftseinrichtungen das privatärztliche Honorarmanagement im Auftrag ihrer Mitglieder übernehmen, die berufspo!itischen Interessen von mehr als 25.000 niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und leitenden Krankenhausärzten.
Berlin 20.09.2021, Autor: PVS Verband
Der PVS Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. hat jetzt eine kompakte Informationsbroschüre vorgestellt, die sich pointiert den Konsequenzen einer möglichen Bürgerversicherung für Patientinnen und Patienten widmet.
Die Broschüre kann zur Weitergabe an interessierte Patientinnen und Patienten kostenlos mit einer Auflage von je 50 Exemplaren bei der PVS Südwest bestellt werden.
Aus dem Inhalt zitieren wir hier die Zusammenfassung: "Ganz gleich in welcher Verkleidung die Bürgerversicherung daherkommt – ob durch eine Vereinheitlichung von ärztlichen Honorarordnungen oder über eine Einbeziehung der Privatversicherten in den Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherung – sie ist und bleibt, was sie ist: der Wolf im Schafspelz.
Denn die Bürgerversicherung, von den Befürwortern als Garant für Gerechtigkeit gepriesen, wird zu einer Erhöhung der Beiträge der Versicherten bei einer gleichzeitigen Verschlechterung der medizinischen Versorgung führen. Wenn Gerechtigkeit heißt: weniger, schlechter und teurer für alle, ja, dann bitte schafft eine Bürgerversicherung.
Das wird aber niemand wollen. Es muss darum gehen zu stärken, was das deutsche Gesundheitssystem gut und leistungsfähig gemacht hat. Und das sind die zwei Säulen aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Gerade jetzt, gerade nach den Erfahrungen einer Pandemie.
Noch haben Sie die Wahl!"
Mannheim 13.07.2021, Autor: PVS Südwest
In Abstimmung mit dem BMG steht jetzt ein Verfahrensweg zur Verfügung, durch den niedergelassene Privatärzt:innen auch ohne direkten Zugriff auf die Telematikinfrastruktur der KV und des RKI Ihren Patient:innen ein Impfangebot machen können.
Wenn Sie als niedergelassene Privatärztin bzw. Privatarzt ohne KV-Zulassung am Impfprogramm teilnehmen möchten, empfehlen wir Ihnen unbedingt, das Infopaket zur COVID-19-Schutzimpfung in Privatarztpraxen herunterzuladen und sich über die Website "www.privat-impft-mit.de" anzumelden.
Die wichtigsten ersten Schritte für Ihre Teilnahme haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.
1. Schritt: Voraussetzungen für die Teilnahme
Sie benötigen eine Bescheinigung Ihrer Ärztekammer, dass Sie als Privatarzt/-ärztin in Niederlassung tätig sind. Bitte wenden Sie sich schon jetzt an Ihre zuständige Kammer und fordern Sie diese Bescheinigung an, sofern Sie von Ihrer Landesärztekammer bisher keine Bestätigung erhalten haben.
Darüber hinaus benötigen Sie im weiteren Verlauf
2. Schritt: Registrierung zum Impfprogramm
Zur Teilnahme am privatärztlichen Impfprogramm rufen Sie bitte die folgende Website auf: www.privat-impft-mit.de
Dort wird Privatärzt:innen die Möglichkeit zur Registrierung / Authentifizierung für das Impfprogramm angeboten. Füllen Sie das Anmeldeformular aus und hinterlegen Sie die o.g. Unterlagen.
3. Schritt: Zulassung zum Impfprogramm
Nachdem Sie Ihre Registrierungsinformationen und -unterlagen eingereicht haben, durchlaufen diese einer Prüfung (bis zu 3 Werktage). Sie erhalten dann Ihren persönlichen Zugangscode per Mail und SMS zum eigentlichen Impfportal, über welches dann alle weiteren Schritte abgewickelt werden.
Nach Einwahl in das Portal wird eine Registrierungsbescheinigung generiert.
4. Schritt: Bestellung des Impfstoffes
Im Impfportal vollständig registrierte Privatärzt:innen können Bestellungen des Impfstoffs vornehmen. Dazu benötigen Sie:
5. Schritt: Start der Impfungen
Die PVS Südwest wünscht viel Erfolg und freut sich, dass "Privat-nun-mitimpfen-darf"!
Mannheim 20.05.2021, Autor: PVS Südwest
Im Gespräch mit wechselnden Gästen gibt GOÄcetera – der PVS Podcast – Antworten, Tipps und Empfehlungen rund um das Thema Privatabrechnung.
Zentrales Thema von GOÄcetera ist natürlich die Privatabrechnung nach GOÄ. Aber auch weitere Kernbelange der Privatabrechnung – vom Fokus Privatpatient über das Medizinrecht in der Privatpraxis bis zur Forderungs- und Liquiditätssicherung – wollen wir im PVS Podcast behandeln.
Um den gerade bei der Privatabrechnung nach GOÄ häufig tagesaktuellen Ereignissen und Situationen gerecht zu werden, erscheinen alle vier Wochen neue Podcast-Folgen von GOÄcetera. Immer dabei: Unsere Experten im Podcast-Gespräch – praktizierende Ärztinnen und Ärzte sowie die Fachleute zur Privatabrechnung aus PVS und Politik. So entsteht Information auf den Punkt: kompakt, spannend, praxisrelevant.
MOMENTUM! – die Mitgliederinformation der PVS Südwest – bereitet regelmäßig die für Ihre Privatabrechnung relevanten Themen für Sie auf. Wir bringen Fakten zur wirtschaftlichen Entwicklung, geben Hinweise zur Optimierung der Praxisorganisation und helfen mit konkreten Tipps zur GOÄ- und Rechtsanwendung.
Im Fokus: Spartipps für Ihre Privatabrechnung
Medizinrecht: Ausnahmen bei der Minderjährigenregelung
Ärztliche Gemeinschaft: PVS Podcast-Reihe GOÄcetera
GOÄ-Abrechnung: Ambulante Auslagenberechnung
Von der Bürgerversicherung bis zur GOÄ 2.0: Zur Zukunft der Privatmedizin waren selten so viele Bälle gleichzeitig in der Luft wie heute. Und jetzt wird es wohl auch neue Regierungsbeteiligte geben. Müssen wir uns Sorgen machen? Unser Kommentar blickt auf die aktuelle gesundheitspolitische Diskussion speziell aus der privatärztlichen Sicht – und findet in dem mehr oder weniger rationalen Pro und Contra durchaus auch Chancen zur positiven Gestaltung der privatärztlichen Zukunft.
Zur Zukunft der privatärztlichen Tätigkeit waren selten so viele Bälle gleichzeitig in der Luft wie heute. Und dann gibt es wohl auch noch neue Regierungsbeteiligte. Müssen wir uns Sorgen machen?
Gefühlt schon mindestens zum fünften Mal tauchte pünktlich zur Bundestagswahl auch dieses Jahr wieder das Stichwort „Bürgerversicherung“ in diversen gesundheitspolitischen Wahlprogrammen auf. Wie toll muss die Idee der Einheitsversicherung mit gleichen Leistungen für alle eigentlich sein, dass man sie so oft gebetsmühlenartig wiederholt?
Wahrscheinlich fällt den vorgeblichen „Gerechtigkeits“-Protagonisten aber einfach nichts Besseres ein. Denn dass das Einheitsmodell alles andere als gerecht ist, müsste sich inzwischen doch herumgesprochen haben. Schließlich entzieht die Bürgerversicherung dem System genau an den Stellen die finanzielle Grundlage, die auf Dauer für alle Patienten am wichtigsten sind: bei den ärztlichen Honoraren und beim medizinischen Fortschritt.
Die aktuelle Studie des PVS-Verbandes zur Bedrohung der medizinischen Infrastruktur durch die Bürgerversicherung belegt das eindrucksvoll. Allein für den niedergelassenen Bereich berechnet sie ein Honorarminus von 6 Mrd. Euro jährlich. Wie sonst als durch drastisch reduzierte Qualitätsinvestitionen in Technik, Personal und Praxis soll das aufgefangen werden? Zumal von außerhalb des engen Korsetts des „notwendigen“ Einheitsleistungskatalogs auch keine Qualitätsanreize mehr kommen. So nimmt man einer zukunftsfähigen, allen Patienten zugänglichen Qualitätsmedizin konsequent jede Perspektive.
Tatsächlich mehren sich zuletzt auch im Pro-Lager die Stimmen, die der Bürgerversicherung in der bisherigen Form keine Chance mehr geben. Stattdessen werden „weiche“ Varianten entwickelt, bei denen der Weg zum Ziel nach Salamitaktik über mehrere Schritte führt.
Inzwischen schon wieder verworfen dürfte dabei die Idee sein, Patienten, die mehr Leistung wollen, einen Ausweg über Zusatzversicherungen und Zuzahlungen zu ermöglichen. Schließlich hat dieses Modell bei näherer Betrachtung vor allem einen Effekt: Es schafft echte Zweiklassenmedizin, weil hier auf die solidarische Querfinanzierung von Kassenleistungen durch Privatleistungen verzichten werden kann.
Umso ernster sind diejenigen zu nehmen, die „nur“ das heutige Nebeneinander der beiden Vergütungssysteme EBM und GOÄ abschaffen wollen. Man fordert eine einheitliche Gebührenordnung, in deren Rahmen, so das Grundprinzip, es dann unabhängig vom Versichertenstatus des Patienten für die gleiche Leistung das gleiche Honorar gibt. Das genüge zum einen den Gerechtigkeitsanforderungen und sichere zum anderen den Fortbestand der heutigen 2-Säulen-Finanzierung.
Aber auch diese Richtung hält bei näherer Betrachtung nicht stand. Denn wie auch immer diese einheitliche Gebührenordnung aussehen mag, sie scheitert an der Finanzierung. Jede Lösung auf „Kassenniveau“ geht zulasten der ärztlichen Honorare. Und jede Lösung mit Honorarausgleich braucht entweder private Selektivverträge und Öffnungsklauseln nach oben (Warum dann überhaupt vom heutigen System wechseln?). Oder dem Kassensystem müssen schnell neue Mitgliedergruppen und Einnahmequellen zugeführt werden (Ja, bis wieder alle Bürger dort versichert sind!).
Im Grunde hat die Ärzteschaft im Augenblick eine einmalige Chance, die Zukunft ihres Berufsstandes noch weitgehend in den eigenen Händen zu behalten. Denn trotz hochschlagender gesundheitspolitischer Wellen, ist ja auch ruhigeres Fahrwasser durchaus in Sichtweite.
Der Schlüssel dazu heißt – mit allen Vor- und Nachteilen – „Neue GOÄ“. Genau mit diesem Projekt lässt sich beweisen, dass Selbstverwaltung funktioniert und das System aus sich heraus reformierbar ist. Es gibt schon zu viele Politiker, die verordneten Lösungen nur deshalb das Wort reden, weil sie an der Gestaltungsfähigkeit der Ärzteschaft zweifeln.
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