Header Über die PVS Süedwest

Hybrid-DRG Abrechnung

Einfach und schnell über das Sanakey Portal

Über das Sanakey Portal rechnen Fachärztinnen und Fachärzte Hybrid-DRG jetzt direkt mit den Krankenkassen ab. Das spart viel Zeit, Aufwand und Kosten.

Jetzt registrieren und starten

Wie funktioniert die Hybrid-DRG Abrechnung via Sanakey Portal?

Online anmelden, Behandlungsdaten eingeben, fertig – so einfach geht die Abrechnung von Hybrid-DRG mit dem Sanakey Portal.

Sie brauchen weder spezielle (Grouper-)Software noch sonstige besonderen Voraussetzungen, um Ihre Hybrid-DRG Leistungen über das Sanakey Portal abzurechnen.

Registrieren Sie sich am Besten sofort im Portal und beginnen Sie mit der Leistungserfassung. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten höchst vertraulich und stellen Ihnen erst dann Kosten in Rechnung, wenn Sie uns ausdrücklich mit der Durchführung Ihrer Abrechnung beauftragen.

Für wen ist die Hybrid-DRG Abrechnung via Sanakey Portal gedacht?

Das Sanakey Portal richtet sich in erster Linie an Fachärztinnen und Fachärzte aus dem niedergelassenen Bereich.

DRG-basierte Abrechnungsprozesse sind aktuell im niedergelassenen Bereich noch ein absolutes Novum. 

Indem das Sanakey Portal niedergelassenen Leistungserbringern den Einstieg in die Hybrid-DRG Abrechnung jetzt so einfach wie möglich macht, spart es dort viel Zeit und Kosten. Zudem beschleunigt es die Verfügbarkeit der Honorare. Es punktet als direkte Vermittlungsplattform zur GKV. Gleichzeitig aktualisiert das Portal zukünftige Erweiterungen des Hybrid-DRG Leistungskataloges.

Welche Leistungen fallen unter die Hybrid-DRG Abrechnung via Sanakey Portal?

Mit dem §115f SGB V hat der Gesetzgeber eine neue Verordnung eingeführt, die auf der Grundlage von Fallpauschalen eine sektorgleiche Vergütung vorsieht.

Im ersten Schritt entstand daraus ein ab 01.01.2024 geltender Startkatalog von Leistungen sowie den für diese Leistungen abrechnungsfähigen Fallpauschalen (Hybrid-DRG). Aktuell umfasst der Startkatalog Eingriffe aus den Leistungsbereichen Hernien, Entfernung von Harnleitersteinen, Ovariektomien, Arthrodesen der Zehengelenke sowie Sinus pilonidalis.

Ab 2025 werden die Leistungsgruppen Hernien und Sinus pilonidalis erweitert und die Leistungsgruppen ERCP, Lymphknotenbiopsie, Eingriffe am männlichen Genital, Proktologie, offene Reposition Fraktur Klavikula und Eingriffe an der Brust mit ihren jeweiligen Hybrid-DRG neu aufgenommen

Was Sie zur Hybrid-DRG Abrechnung via Sanakey Portal noch wissen sollten

Sie haben noch Fragen? Unsere FAQs liefern weitere Hintergründe zur Hybrid-DRG Abrechnung mit dem Sanakey Portal.

Für jede Abrechnung wird eine Gebühr in Höhe von 2,25 % zzgl. MwSt. der Honorarsumme berechnet. Sollten Sie Mitglied eines Berufsverbandes sein, der auch Mitglied im SpiFa ist, reduziert sich die Gebühr auf 1,75 % zzgl. MwSt.. Weitere Kosten fallen nicht an.

Das Sanakey Portal ist ein Gemeinschaftsprojekt der Privatärztlichen Verrechnungsstellen und des SpiFa. Die PVS bringt dabei ihr Abrechnungs-Know-how ein, während die SpiFa-Tochter Sanakey Contract GmbH hinter der technischen Lösung steht.

Im Sanakey Portal schließen Sie direkt ihren Abrechnungsvertrag ab und halten dazu Ihre lebenslange Arztnummer (LANR) und die Betriebsstättennummer (BSNR) bereit.

Für die Erteilung eines Abrechnungsauftrags genügt dann die Eingaben des OPS-Kodes der Hybrid-DRG Leistung, des ICD 10 Kodes der zugehörigen Hauptdiagnose und natürlich der Patientendaten Ihres Behandlungsfalles. 

Bei der Hybrid-DRG Abrechnung über das Sanakey Portal sind Sie nicht an die herkömmliche Quartalsabrechnung gebunden. Wir empfehlen Ihnen sogar, wie in der Privatabrechnung, Ihren Abrechnungsauftrag sofort nach der Leistungserbringung zu erteilen, um möglichst schnell an Ihr Honorar zu kommen.

Das Sanakey Portal, vertreten durch die PVS, handelt gegenüber der GKV in Ihrem Namen und kümmert sich sowohl um die Aufbereitung und Übertragung der Abrechnungsdaten als auch um die Fristeinhaltung und Auszahlung Ihres Honorars. Das bei der PVS eingehende Honorar für Ihre Leistung wird unter Abzug der Gebühren an Sie weitergeleitet.

Nein. Voruntersuchungen und Nachsorgen werden grundsätzlich nicht von der Hybrid-DRG umfasst. Diese Leistungen sind weiterhin Teil des regulären EBM-Katalogs und können dort mindestens bis Ende 2024 separat in Abrechnung gebracht werden.