Das Sanakey Portal richtet sich in erster Linie an Fachärztinnen und Fachärzte aus dem niedergelassenen Bereich.
Das Sanakey Portal macht niedergelassenen Leistungserbringern die Hybrid-DRG Abrechnung so einfach wie möglich. Die leichte, intuitive Leistungserfassung spart viel Zeit und Kosten. Zudem beschleunigt es die Verfügbarkeit der Honorare. Es punktet als direkte Vermittlungsplattform zur GKV. Gleichzeitig aktualisiert das Portal zukünftige Erweiterungen des Hybrid-DRG Leistungskataloges.
Online anmelden, Behandlungsdaten eingeben, fertig – so einfach geht die Abrechnung von Hybrid-DRG mit dem Sanakey Portal.
Registrieren Sie sich am Sanakey Portal.
Dort schließen Sie einen Abrechnungsvertrag ab. Halten Sie dazu Ihre lebenslange Arztnummer (LANR) und die Betriebsstättennummer (BSNR) bereit.
Für die Erteilung eines Abrechnungsauftrags genügt dann die Eingabe des OPS-Kodes der Hybrid-DRG Leistung, des ICD 10 Kodes der zugehörigen Hauptdiagnose und natürlich der Patientendaten Ihres Behandlungsfalles.
Die spezielle (Grouper-)Software im Sanakey Portal übernimmt die weitere Verarbeitung der Abrechnungsdaten.
Mit dem §115f SGB V hat der Gesetzgeber eine neue Verordnung eingeführt, die auf der Grundlage von Fallpauschalen eine sektorgleiche Vergütung vorsieht.
Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich auf eine Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung einschließlich Anlagen mit Wirkung zum 01. Januar 2025 verständigt.
In diesem Katalog werden folgende Leistungsbereiche sowie die für diese Leistungen abrechnungsfähigen Fallpauschalen (Hybrid-DRG) aufgeführt:
Ovariektomien
Sie haben noch Fragen? Unsere FAQs liefern weitere Hintergründe zur Hybrid-DRG Abrechnung mit dem Sanakey Portal.
Für jede Abrechnung wird eine Gebühr in Höhe von 2,25 % zzgl. MwSt. der Honorarsumme berechnet. Sollten Sie Mitglied eines Berufsverbandes sein, der auch Mitglied im SpiFa ist, reduziert sich die Gebühr auf 1,75 % zzgl. MwSt.. Weitere Kosten fallen nicht an.
Das Sanakey Portal ist ein Gemeinschaftsprojekt der Privatärztlichen Verrechnungsstellen und des SpiFa. Die PVS bringt dabei ihr Abrechnungs-Know-how ein, während die SpiFa-Tochter Sanakey Contract GmbH hinter der technischen Lösung steht.
Ja. Bei der Hybrid-DRG Abrechnung über das Sanakey Portal sind Sie nicht an die herkömmliche Quartalsabrechnung gebunden. Wir empfehlen Ihnen sogar, wie in der Privatabrechnung, Ihren Abrechnungsauftrag sofort nach der Leistungserbringung zu erteilen, um möglichst schnell an Ihr Honorar zu kommen.
Nein. Voruntersuchungen und Nachsorgen werden grundsätzlich nicht von der Hybrid-DRG umfasst. Diese Leistungen sind weiterhin Teil des regulären EBM-Katalogs und können dort mindestens bis Ende 2024 separat in Abrechnung gebracht werden.
Die von Ihnen im Sanakey Portal erfassten Fälle werden regelmäßig an die Krankenkassen übermittelt, diese bezahlen die Vergütung fortlaufend. Alle Zahlungseingänge der Kassen werden gesammelt und wöchentlich (immer am Freitag) an Sie nach Abzug der Bearbeitungsgebühren ausgeschüttet.
Die PVS erstellt für Sie taggleich mit dem Versand der Rechnungen eine Rechnungsausgangsbestätigung. Diese enthält alle relevanten Informationen inkl. Rechnungsbetrag, Kostenträger und Bearbeitungsgebühren.
Die Rechnungsausgangsbestätigung erhalten Sie akuell per Post.
Die Zusammensetzung des ausgezahlten Honorars wird in einem monatlichen Kontoauszug erläutert. Dieser ist auch im Sanakey-Portal sichtbar und steht Ihnen am Anfang des Folgemonats zur Verfügung.
Die PVS Bearbeitungsgebühren werden Ihnen zum Zeitpunkt des Rechnungsversandes an die GKV berechnet. Bitte beachten Sie, dass Ihr Kontoauszug daher ein negatives Saldo ausweisen kann, falls noch keine Patientenrechnungen erstattet wurden. Durch den negativen Saldo fallen selbstverständlich keine Zinsen an. Es handelt sich um eine buchhalterisch Darstellung.
Sobald Rechnungen bezahlt wurden, wird einmal pro Woche der Differenzbetrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto überwiesen.
Der Kontoauszug dient auch zur Dokumentation der Einnahmen gegenüber dem Finanzamt.
Stellen Sie die Auszüge gerne Ihrem Steuerberater / Steuerberaterin zur Verfügung.
Ja. Im Sanakey-Portal können alle am Eingriff beteiligten Ärzte namentlich hinterlegt und prozentual oder mittels Pauschalen an dem Honorar der Hybrid-DRG beteiligt werden.
Die Sachkosten können ebenfalls separat angegeben werden. Dazu zählen alle direkt mit der Operation verbundenen Sachkosten und Leistungen (z.B. Verbrauchsmaterialien wie Implantate, Transplantate, etc.).
Das nach Abzug von Bearbeitungsgebühr und Sachkosten verbliebene Honorar wird gemäß der gewünschten Aufteilung gesplittet und überwiesen.