Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften / Unfallkassen) tritt ein, wenn ein Unfall am Arbeitsplatz, im Kindergarten, in der Schule oder in der Universität passiert, ebenso bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause.
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Mona Koffler, Gebührenreferat UV-GOÄ