Die Stärke unserer Gemeinschaft basiert auf einem fairen Ausgleich der Interessen sowohl nach innen als auch nach außen. Wir nehmen daher uns und unsere PVS Südwest in die Pflicht, auch in der Privatabrechnung verantwortlich zu handeln.
Die PVS erstellt für ihre Mitglieder auf der Grundlage der amtlichen Gebührenordnungen formal und inhaltlich ordnungsgemäße Rechnungen für privatärztliche Leistungen. Über den gesamten Honorarabrechnungs- und Liquidationsprozess hinweg behält der Arzt die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über seine Forderungen. Abrechnungsvorgaben des Arztes, die jedoch offensichtlich gegen die Bestimmungen des ärztlichen Gebühren- und Vertragsrechtes verstoßen, werden von der PVS nicht umgesetzt.
Unabhängig davon, ob der Patient die Rechnung begleicht, ob Versicherungen, Berufsgenossenschaften, Sozialhilfeträger oder Beihilfestellen die Kostenträger sind, ob die Leistungsabrechnung mit der Krankenhausverwaltung abgestimmt oder in vernetzten Versorgungsstrukturen realisiert wird, gelten die im Abrechnungskodex fixierten Richtlinien. Dieser Abrechnungskodex wurde von der Jahreshauptversammlung des PVS Verbandes am 19. Juni 2010 einstimmig beschlossen und ersetzt die bis dahin gültige Version aus dem Jahre 2006.
Voraussetzung für jede Weitergabe der zur Erstellung der Rechnung geeigneten und erforderlichen Informationen vom Arzt an die PVS ist die freiwillige Einwilligung des Patienten in Schriftform. Alle abrechnungsrelevanten Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten, die Diagnosen und die angewendeten Therapien bedürfen der strikten Vertraulichkeit.
Die Daten werden dem Arzt so schnell wie möglich zurückgegeben oder in der PVS gemäß den relevanten Archivierungsfristen vernichtet.
Gemäß § 203 Abs 1 StGB ist die Privatärztliche Verrechnungsstelle dem Arzt in bezug auf die Schweigepflicht gleichgestellt. Damit ist gewährleistet, dass die PVS niemals Daten an Dritte weitergeben oder Dritten einen Zugriff gewähren wird.
Nicht nur alle Mitarbeiter der PVS, sondern auch alle Besucher, Dienstleister und Dritte werden schriftlich über die Datenschutzbestimmungen aufgeklärt und unterschreiben eine entsprechende Verpflichtungserklärung.
Diesem Grundsatz bleibt die PVS auch bei der Nutzung neuer Medien treu. Die Entgegennahme der Daten und die elektronische Datenverarbeitung entsprechen anerkannten Sicherheitsstandards in allen Phasen und Formen des Umgangs mit personenbezogenene Daten. Als Zugangsschutz für die PVS Serviceportale wird der Einsatz von elektronischen Berufsausweisen (elektronischer Arztausweis (eHBA) oder vergleichbar) empfohlen und unterstützt.
Der weisungsfreie Datenschutzbeauftragte der PVS führt Mitarbeiterschulungen durch und steht jedem Betroffenen als Ansprechpartner - auf Wunsch auch vertraulich - zur Verfügung. Die datenschutzrechtlichen Vorkehrungen und ihre Einhaltung unterliegen zudem einer regelmäßigen externen Revision.
Der Abrechnungskodex fixiert die Richtlinien der PVS bei der Abrechnung privatärztlicher Leistungen als verbindliche Selbstverpflichtung.
Das genossenschaftliche Arbeiten in der PVS ist seit nunmehr fast 100 Jahren unser Erfolgsfaktor Nummer Eins. Als Mitglieder sind unsere Kunden immer auch Gestalter und Beteiligte. Sie sind die alleinigen Eigentümer der PVS Südwest und bringen ihre Erfahrung als praktizierende Ärzte aktiv in die Weiterentwicklung des Unternehmens ein.
Das Genossenschaftsprinzip steht für ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Gerade in heutiger Zeit gilt es, das Kapital der privatärztlichen Tätigkeit möglichst nach eigenen Vorgaben und Interessen zu verwalten. Die ärztlichen Organe der PVS Südwest sind hierfür die verlässlichen Garanten.