Wir verfolgen Ihre Interessen konsequent von Anfang bis Ende. Bereits unser Mahnwesen (einschließlich Inkassomahnung!) bewirkt für den Großteil Ihrer Forderungen die zeitnahe Bezahlung des Rechnungsbetrags. Den Rest setzen wir gemeinsam mit unseren Partnern im Inkasso Ihrer Forderungen gerichtlich durch.
Wir erledigen das für Sie – von der freundlichen Erinnerung bis zur letzten Inkassomahnung.
Die PVS Südwest führt 99 % aller Forderungen bereits im außergerichtlichen Mahnwesen zum Erfolg. Alle dabei anfallenden Aufwände sind über die PVS Gebührenpauschalen abgedeckt, so auch die Inkassomahnung der ASZ GmbH.
Wir lassen nicht locker und bringen es mit 99,8 Prozent Sicherheit zu Ende.
Wir übergeben den Forderungsfall an ein spezialisiertes Inkassobüro und begleiten in Abstimmung mit Ihnen das weitere Verfahren.
Falls Sie dem Schuldner noch eine letzte Möglichkeit einräumen wollen, den gerichtlichen Klageweg zu vermeiden, erwirkt das Inkassobüro einen Mahnbescheid.
Das Inkassobüro vertritt Sie im Gerichtsverfahren, das über die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung entscheidet.
Das Inkassobüro überführt die Entscheidung des Gerichts, Ihre Forderung anzuerkennen, in einen Vollstreckungsbescheid.
Sofern weiterhin kein Zahlungsausgleich erfolgt, führt das Inkassobüro im Abstimmung mit Ihnen alle Schritte im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch.
Wird vom Schuldner eine Vermögensauskunft abgegeben oder gegenüber dem Schuldner ein Titel erwirkt, überwachen wir den Titel langfristig für Sie.