Natürlich ist für jede Rechnungsstellung wichtig, rechtlich korrekt zu arbeiten. Für die Privatabrechnung gilt das aber in noch viel stärkerem Maße.
Die besondere Sensibilität gegenüber formal-rechtlichen Fehlern resultiert bei der Privatabrechnung aus der einfachen Tatsache, dass hier zusätzlich zum direkten Rechnungsempfänger in der Regel eine zweite Prüfinstanz ins Spiel kommt – die Erstattungsstelle.
Damit müssen Sie davon ausgehen, dass Sie es bei jeder Privatabrechnung "auf der anderen Seite" mit einem medizinrechtlich versierten Profi zu tun haben. Wenn Sie da nicht immer wieder auf verlorenem Posten stehen wollen, kommen Sie allein aus wirtschaftlichen Gründen letztlich nicht ohne eigene medizinrechtliche Professionalität aus,
Allein die Einwände aufgrund formaler Fehler in der Rechnungsstellung summieren sich auf rund zwei Prozent aller Abrechnungen.
Vor allem fehlende Vertragsgrundlagen und Pflichtangaben sowie falsche Leistungsbezeichnungen werden gerne reklamiert.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Verträge und Rechnungsformulare inkl. zwei bis drei Musterrechnungen regelmäßig fachanwaltlich prüfen. Alternativ können Sie auch unseren kostenlosen Vertrags-Check in Anspruch nehmen und mit unseren Empfehlungen Ihre Abrechnungen formal rechtssicher machen.
Rechtsauseinandersetzungen zwischen Arzt und Erstattungsstelle sind – neben formalen Einwänden – vor allem durch GOÄ-rechtliche Fragestellungen begründet.
Hier gilt es im ersten Schritt, die Rechtsgrundlage der Beanstandungen fundiert, also möglichst objektiv und fachlich korrekt, zu beurteilen. In den meisten Fällen lässt sich eine Beanstandung dann einer der folgenden Kategorien zuordnen:
Kategorie 1: Es liegt unbestritten ein Abrechnungsfehler vor. Kategorie 2: Die Beanstandung betrifft neue Verfahren, die hinsichtlich der Abrechnung noch mitten in der Diskussion zwischen Fachverbänden, BÄK, PKV, Beihilfe und Gerichtenstehen. Kategorie 3: Es handelt sich lediglich um einen Versuch, bei eher ungeschützten Ärzten nochmals bereits anerkannte Abrechnungsstandards in Frage zu stellen.
Mit einer fundierten Beurteilung der Beanstandungen ist auf ärztlicher Seite bereits viel gewonnen. Denn jetzt können Sie gezielt dort vorgehen, wo es sich lohnt.
Auf Beanstandungen, denen eigene Abrechnungsfehler oder Fehler der Erstattungsstelle zugrunde liegen, können Sie mit überschaubarem Aufwand reagieren. Vorausgesetzt, Sie liegen mit Ihrer Analyse richtig, ist es mit einer Korrektur Ihrer Privatabrechnung bzw. einer Zurückweisung der Beanstandungen bereits getan.
Anders liegt der Fall, wenn es um abrechungstechnisch tatsächlich strittige Verfahren geht. Dann braucht es doch eine rechtskompetente Unterstützung, die den aktuellen Diskussionsstand kennt und die Risiken seriös zu beurteilen weiß.
Unser Tipp: Sollten Sie eine aus Ihrer Sicht unberechtigte Beanstandung erhalten haben, können Sie uns diese gerne über den kostenlosen PVS Beanstandungs-Check für eine erste unverbindliche Beurteilung vorlegen.
Mit Patienten in einen Rechtsstreit zu gehen, will wohl überlegt sein. Gerade aus wirtschaftlicher Sicht ist gezieltes Vorbeugen die viel effizientere Strategie.
Was als letztes Mittel zur Durchsetzung von Forderungsansprüchen vielleicht noch funktionieren mag, verkehrt sich gegenüber Patienten mit Beschwerden zur Abrechnung in ihr Gegenteil: Effizient ist hier nur ein proaktives Beschwerdemanagement, das die Erstattungsprobleme der Patienten ernst nimmt
Verstehen Sie Patientenbeschwerden zur Abrechnung als Hilfeersuchen und stellen Sie hierfür einen professionellen Korrespondenzservice bereit. Unser Tipp: Reichen Sie uns einfach einen typischen Korrespondenzfall ein und wir zeigen Ihnen beispielhaft, wie eine zielführende, rechtskundige Reklamationsabwicklung funktioniert.
Professionelles, rechtssicheres Handeln in der Privatabrechnung lohnt sich immer. Entscheidend ist, welche Aufwände und Kosten bei Ihnen anfallen.
Die Vorteile sind offensichtlich: Liegen die Durchführung der Privatabrechnung und ihre medizinrechtliche Begleitung in einer Hand, erhalten Sie größtmögliche Rechtssicherheit und Effizienz. Lagern Sie diese Einheit dann auch noch an einen professionellen Partner aus, sichern Sie sich zusätzlich Qualität und persönliche Entlastung.
Unser Tipp: Entscheiden Sie sich für die PVS Südwest als Ihren Partner für die Privatabrechnung. Das bringt Sie auch rechtlich ganz nach vorne – zu minimalen Kosten: Unser gesamtes Servicepaket "Recht" ist mit unseren regulären Abrechnungsgebühren bereits abgegolten.
Automatisch up to date
Vorbeugen ist die beste Strategie. Deshalb geben wir sofort Bescheid, wenn wir auf Rechtsrisiken in Ihrer Abrechnung stoßen.
Rundum geschützt
Auch im Detail geht es immer ums Ganze. Wir sind an Ihrer Seite – vom ersten Patientenformular bis zum letzten Forderungstitel.
Persönlich beraten
Auf uns ist dauerhaft Verlass. Wir begleiten Sie individuell, kontinuierlich und erfahren auf dem gemeinsamen Weg.
Weniger Aufwand
Ein Ansprechpartner für die gesamte Abrechnung. So erledigt sich das Meiste von ganz alleine. Und für Sie kostenlos, weil bereits mit den Gebührenpauschalen abgegolten.
Höhere Erfolgschancen
Ihr Vorsprung durch unsere Erfahrung. Als Spezialist für Rechtsfälle in der Abrechnung kennen wir die Chancen und wissen, was sich lohnt.
Weniger Patientenkonflikte
Nicht immer ist der Rechtsstreit der beste Weg. Wir haben alle Instrumente zur Hand, um sich schon im Vorfeld gütlich zu einigen.
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