Sie sind umgezogen? Sie haben Ihren Namen geändert? Sie haben einen neuen Titel erworben oder eine neue Facharztbezeichnung?
Ihre Praxis ist umgezogen? Sie haben eine neue Website oder Mailadresse? Bitte informieren Sie uns.
Es gibt Änderungen in Ihrer Praxis? Eine neue Partnerin oder einen neuen Partner? Ihre Praxis vergrößert oder verkleinert sich?
Mit diesem Formular können Sie uns Änderungen in den bestehenden Einstellungen zu Ihrem Abrechnungskonto.
Sie benötigen Abrechnungsvordrucke? Wir senden Ihnen gerne die benötigte Anzahl an Leistungsscheinen zu.
Sie möchten auf Ihre Honorarforderungen sofort eine Vorauszahlung erhalten? Wir beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.
Sie haben sich für eine Honorarvorauszahlung entschieden oder möchten die Höhe Ihrer bisher vereinbarten Vorauszahlung ändern?
Wie funktioniert die Arbeit mit der PVS Südwest? Hier finden Sie Antworten zu fast allen Fragen rund um die Organisation & Abwicklung Ihrer Privatabrechnung.
Gemäß § 203 Abs. 1 StGB ist die Privatärztliche Verrechnungsstelle dem Arzt in Bezug auf die Schweigepflicht gleichgestellt. Damit ist gewährleistet, dass die PVS Südwest niemals Daten an Dritte weitergeben oder Dritten einen Zugriff gewähren wird.
Alle Serviceabteilungen der PVS stehen selbstverständlich auch Ihren Patienten mit Rat und Tat zur Seite.
Ob Fragen zu abgerechneten Leistungen, Zahlungen, Mahnungen, eventuell auch zu den Möglichkeiten von Ratenzahlungen, bei Rechnungsmonierungen der Versicherungen und bei allen anderen Sorgen und Ärgernissen erhalten die Patienten umfangreiche Hilfestellungen durch die PVS.
Der Austritt aus dem PVS Kurpfalz e.V., dem PVS Karlsruhe e.V. oder dem PVS Südbaden e.V. ist mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung möglich.
Die Zahlungsziele Ihrer Rechnungen können Sie mit uns individuell festlegen.
In der Regel hat sich eine Frist von 30 Tagen als sinnvoll erwiesen. Bei einzelnen Erstattungsstellen empfehlen wir eine Fristverlängerung, bei Selbstzahlerleistungen jedoch eine Fristverkürzung.
Die PVS Südwest zahlt das PVS-Kontoguthaben wöchentlich aus.
Sie erhalten von uns folgende Kontounterlagen:
Alle buchhalterisch relevanten Kontounterlagen stehen in unserem Onlineportal zum Download bereit.
Einmal jährlich versenden wir einen Gesamtjahreskontoauszug per Post.
Halbjährlich? Einmal im Quartal oder monatlich?
Wir geben Ihnen keinen Rhythmus für die Einreichung Ihrer Abrechnungsdaten vor. Sie können diese so oft Sie wünschen übermitteln.
Denken Sie auch an Ihre Liquidität - nur gestellte Rechnungen kann der Patient bezahlen.
Außerdem führt eine zeitnahe Rechnungsstellung zu weniger Irritationen beim Patienten.
Haben Sie mehrere Rechnungen in einer Überweisung zusammengefasst?
Eine solche Sammelüberweisung kann nicht automatisch den entsprechenden Rechnungen zugeordnet werden, sondern muss manuell geprüft werden.
Dies kann zu Verzögerungen bei der Buchung führen. Eventuell erhalten Sie von uns eine Mahnung.
Um dies zu vermeiden, zahlen Sie bitte mit einer Überweisung nur jeweils eine Rechnung.
Die Kernleistung der PVS ist die individuelle und persönliche Überprüfung der Privatabrechnung. Über 80% der PVS MitarbeiterInnen arbeiten als persönliche Ansprechpartner in diesem Unternehmensbereich.
Oberstes Prüfkriterium ist die GOÄ- und Rechtskonformität der Abrechnung. Darüber hinaus werden die individuellen Besonderheiten jedes einzelnen Mitgliedes der PVS berücksichtigt.
Nach dem Versand der Rechnung erhalten Sie eine Übersicht der versendeten Rechnungen mit Informationen zu
Einem zügigen Zahlungseingang steht häufig der Umstand entgegen, dass die Rechnungsanschrift nicht korrekt war.
Für Rechnungen, die als nicht zustellbare Sendungen an uns zurück gegeben werden, führen wir deshalb automatisch eine eigene Adressermittlung durch und versenden diese erneut. Für die Dauer des Adressermittlungsverfahren wird das Mahnverfahren ausgesetzt.
Wir recherchieren die eventuelle neue Adresse des Patienten
Die korrigierten Anschriften stellen wir Ihnen zur Aktualisierung Ihrer Patientendatei automatisch zur Verfügung.
Für die Bearbeitung nicht zustellbarer Rechnungen entstehen Ihnen keine Kosten.
Eine uns bereits übermittelte Rechnung soll korrigiert oder storniert werden?
Hier hilft Ihnen gerne Ihre persönliche Sachbearbeiterin weiter.
Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob und wann eine Forderung bezahlt werden wird, so spricht man von einer dubiosen Forderung oder auch Altforderung. Gründe dafür können zum Beispiel die Insolvenz und / oder mehrere erfolglose Mahnungen sein.
Die PVS definiert Altforderungen als Forderungen, die älter als 90 Tage sind.
Selbstverständlich verfolgen wir Altforderungen für Sie auch nach Ablauf von 90 Tage bis zur endgültigen Begleichung weiter.
Die Zahlungsziele Ihrer Rechnungen können Sie mit uns individuell festlegen.
In der Regel hat sich ein Zahlungsziel von 30 Tagen als sinnvoll erwiesen. Bei einigen Erstattungsstellen empfehlen wir eine Fristverlängerung, bei Selbstzahlerleistungen hingegen eine Fristverkürzung.
Sie haben die Möglichkeit sich bei uns vor der Durchführung einer hochpreisigen Behandlung über die Zahlungsfähigkeit des Patienten / der Patientin zu informieren.
Telefonisch stehen Ihnen hierzu die Mitarbeiter des Forderungsmanagments zur Verfügung.
Falls wir zu einer Rechnung innerhalb des mit Ihnen vereinbarten Zahlungsziels keinen Eingang verbuchen konnten, erinnern wir den Patienten mit dem 1. Mahnschreiben an Ihre Forderung. Für diesen Vorgang entstehen Ihnen keine Kosten.
Wir können die Fristen für das erste Zahlungsziel (hier in der Regel 30 bzw. 65 Tage) individuell nach Ihren Vorgaben einrichten. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrem Sachbearbeiter.
Falls wir zu einer Rechnung auch 20 Tage nach der 1. Mahnung keinen Eingang verbuchen konnten, erinnern wir den Patienten mit dem 2. Mahnschreiben noch einmal nachdrücklich an Ihre Forderung. Für diesen Vorgang entstehen Ihnen keine Kosten.
Wir können die Frist für das zweite Zahlungsziel (in der Regel 20 Tage) individuell nach Ihren Vorgaben einrichten. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrem Sachbearbeiter.
Falls die Rechnung auch nach der 2.Mahnung nicht beglichen wurde, wird durch unsere Tochtergesellschaft – ASZ Abrechnungs- und Servicezentrum GmbH, Karlsruhe –, die ein nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zugelassenes Inkassoinstitut ist, eine letzte außergerichtliche Mahnung zugestellt. Für diesen Vorgang entstehen Ihnen keine Kosten.
Das Zahlungsziel für die Inkassomahnung beträgt in der Regel 8 Tage. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Sachbearbeiter, wenn wir hier mit einer anderen Vorgabe von Ihnen arbeiten sollen.
Sie haben die Möglichkeit sich bei uns vor der Durchführung einer hochpreisigen Behandlung über die Zahlungsfähigkeit des Patienten / der Patientin zu informieren.
Telefonisch stehen Ihnen hierzu die Mitarbeiter des Forderungsmanagments zur Verfügung.
Was passiert nach der Inkassomahnung?
Nach einer erfolglosen Inkassomahnung kann die PVS nach vorheriger Absprache eine Forderung ihres Mitglieds im eigenen Namen an ein Inkassounternehmen zum Einzug abgeben. Partner der PVS Südwest ist die Advin Inkasso GmbH, Saarbrücken.
Die Advin Inkasso fordert den Patienten zur Zahlung auf. Im Vorfeld wird geprüft, ob sog. Negativmerkmale wie die Vermögensauskunft, Haftandrohung o.ä. vorliegen. Teilweise wartet die Advin Inkasso auch den Ausgang von Parallelverfahren ab, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Die Advin Inkasso übernimmt das gesamte Kostenrisiko der Forderungsbeitreibung.
Zur Realisierung des gerichtlichen Mahnverfahrens arbeitet die Advin Inkasso mit den PVS-Vertragsanwälten Spaetgens Rechtsanwälte in Trier zusammen.
Ihnen entstehen für diese Maßnahmen keine zusätzlichen Kosten.
Voraussetzungen:
Ablauf:
Im Falle einer erfolgreichen Beitreibung erhält das PVS Mitglied die Rechnungssumme zu 100%.
Die im Rahmen dieser Maßnahmen anfallenden Kosten werden nicht durch die PVS Mitglieder getragen.
Sowohl die Tätigkeit der Advin Inkasso als auch die unserer Vertragsanwälte wird durch das Team Forderungsmanagement begleitet.
Wünschen Sie Auskunft über den Sachstand Ihrer Forderungen im Standard-Verfahren, so kontaktieren Sie uns bitte.
Voraussetzungen:
Ablauf:
Im Falle einer erfolgreichen Beitreibung erhält das PVS Mitglied 50% der Forderung auf seinem PVS Konto gutgeschrieben.
Die restliche Forderung in Höhe von 50% wird storniert.
Die im Rahmen dieser Maßnahmen anfallenden Kosten werden nicht durch die PVS Mitglieder getragen.
Sowohl die Tätigkeit der Advin Inkasso als auch die unserer Vertragsanwälte wird durch das Team Forderungsmanagement begleitet.
Wünschen Sie Auskunft über den Sachstand Ihrer Forderungen im 50% Verfahren, so kontaktieren Sie uns bitte.
Liegt bei einem Schuldner eine Vermögensauskunft vor oder gibt er sie im Laufe eines Verfahrens ab, geht dieser Fall automatisch vom Standard- in das 50%-Verfahren über.
Wir erwirken für Sie einen vollstreckbaren Titel. Nach dessen erfolgloser Beitreibung ruht der Fall zunächst für 3 Jahre.
Nach 3 Jahren erfolgt eine erneute Zwangsvollstreckung. Sollte diese Vollstreckung erfolglos sein, wird der Schuldner wieder zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen.
Diese Vorgehensweise wiederholt sich über einen Zeitraum von 30 Jahren.
Die im Rahmen dieser Maßnahmen anfallenden Kosten werden nicht durch die PVS Mitglieder getragen.
Sowohl die Tätigkeit der Advin Inkasso als auch die unserer Vertragsanwälte wird durch das Team Forderungsmanagement ständig begleitet.
Wünschen Sie Auskunft über den Sachstand Ihrer Forderungen mit Vermögensauskunft, so kontaktieren Sie uns bitte.
Die PVS veranlasst automatisch die Vorauszahlung, wenn die Rechnungskontrolle abgeschlossen ist. Die Rechnung wird als „Offener Posten“ in die Buchhaltung übernommen, dann erfolgt die Überweisung in der vereinbarten Höhe.
Der Zeitraum bis zur tatsächlichen Gutschrift des Honorars auf dem Bankkonto des Mitglieds hängt dann von den beteiligten Banken ab.
liegt vor, wenn ein Factor beim Ankauf von Forderungen die Gewährleistung für den Eingang einer Forderung (Delkrederefunktion) nicht übernimmt.
Die Finanzierungsfunktion trägt beim unechten Factoring lediglich Bevorschussungs-(Kredit-)Charakter, weil das Risiko der Uneinbringlichkeit der angekauften Forderungen beim Forderungsverkäufer verbleibt.
Verkauf von Forderungen, um direkt Zahlungseingänge auch bei erst späterer Forderungsfälligkeit zu realisieren und das Ausfallrisiko samt dessen Überwachung abzuwälzen. Der Forderungsverkäufer hat einige grundsätzliche Anforderungen zu erfüllen, die auf den Einzelfall zugeschnitten werden können.
Die PVS übernimmt keinen Honorarausfallschutz.
Vereinbarungsgemäß werden die geleisteten Vorauszahlungen von Altforderungen nach 90 Tagen wieder zurückgebucht.
Die Rückbuchung von Altforderungen wird mit neu eingereichten Honorarforderungen verrechnet.
Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob und wann eine Forderung bezahlt werden wird, so spricht man von einer dubiosen Forderung oder auch Altforderung. Gründe dafür können zum Beispiel die Insolvenz und / oder mehrere erfolglose Mahnungen sein.
Die PVS definiert Altforderungen als Forderungen, die älter als 90 Tage sind.
Selbstverständlich verfolgen wir Altforderungen für Sie auch nach Ablauf von 90 Tage bis zur endgültigen Begleichung weiter.
Das Mitglied der PVS verpflichtet sich satzungsgemäß 100% seiner Forderungen an die PVS abzutreten. Die PVS leistet auf diese Forderungen einen Vorschuss in Höhe von maximal 90%.
Die restlichen 10% dienen der Begleichung von Bearbeitungsgebühren und zur Verrechnung von Altforderungen.
Verbleibende Guthaben werden gemäß der getroffenen Vereinbarung ausgezahlt.
Die Vorauszahlung der PVS in Höhe von 90% ist deshalb eine fest kalkulierbare Größe für die Liquiditätssicherung.
Im Gegensatz zur kompletten Forderungsabtretung beim unechten Factoring, kauft der Factor nicht 100% aller Forderungen auf. Liegt z.B. eine negative Bonitätsauskunft vor, wird diese Forderung nicht aufgekauft.
Aus der aufgekauften Forderungssumme minus die Bearbeitungsgebühr ergibt sich die Höhe der Sofortauszahlung, die dann auch zu 100% ausgezahlt werden kann.
Forderungen, die nicht aufgekauft wurden, müsste der Arzt selbst in Rechnung stellen.
Wir unterstützen und beraten Sie – telefonisch, per E-Mail oder auch vor Ort – zu Ihrem Anliegen.
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