„Wir beglückwünschen die Bundesärztekammer und den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) ausdrücklich zum erfolgreichen Abschluss einer 25 Jahre andauernden Verhandlung“, so der Vorstand des PVS Verbandes.
Herr Dr. med. Christof Mittmann, Vorsitzender des Verbandes, ergänzt: „Dies ist ein Meilenstein nach über vierzig Jahren Stillstand. Er beweist die Handlungsfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung. Gemeinsam haben die Privaten Kostenträger und die Ärzteschaft die Ihnen von der Politik übertragene Aufgabe erfüllt.
Nun muss das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Verordnungsgeber tätig werden und die Verordnung sowie potenzielle Begleitgesetze auf den Weg bringen. Die Novellierung der GOÄ ist nicht nur für die erfolgreiche Weiterentwicklung einer medizinisch hochwertigen und modernen Gesundheitsversorgung notwendig, sondern auch verfassungsrechtlich im Sinne des Patientenschutzes geboten.“
Konkrete Vorbereitungen bei der PVS Südwest
Die PVS Südwest richtet derweil konsequent den Blick auf die anstehenden Veränderungen für ihre Kundinnen und Kunden. "Wir stehen in den Startlöchern," so Geschäftsführer Marc Bieber, "weil wir den Verhandlungsprozess intensiv beobachtet haben und deshalb immer sehr nah am Geschehen waren".
Das beinhaltet, wie Geschäftsführerin Cathleen Gaebel erklärt, auch schon eine weit fortgeschrittene Auseinandersetzung mit der inhaltlichen und technischen Umsetzung der neuen Gebührenordnung: "Somit können wir zeitnah erste Seminare zur neuen GOÄ anbieten."
Berlin/Mannheim, 30.05.2025 – Autor: PVS Verband / PVS Südwest