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GOÄ-Reform zum 01.01.2028?

Die Anzeichen verdichten sich. In einer gemeinsamen Pressemitteilung erklären Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, und Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes, dass "ein Inkrafttreten der neuen GOÄ zum 1. Januar 2028 erreichbar" sei.

Die aktuelle Erklärung von BÄK und PKV-Verband erfolgte vor dem Hintergrund der Übermittlung einer aktualisierten Fassung ihres gemeinsamen Entwurfs für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an die Bundesregierung. BÄK wie PKV-Verband sehen dies jetzt als Basis für ein “zügiges Verordnungsverfahren”.

Ausgangspunkt für die Aktualisierung waren Vorschläge der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften. Die nun vorgelegte Fassung schreibt den gemeinsamen Entwurf aus dem Jahr 2025 fort, indem sie weitere medizinische Innovationen aufnimmt, das Bewertungsgefüge an einigen Stellen nachjustiert und auch die Abrechnungsregeln punktuell anpasst. Sämtliche Anpassungen erfolgten innerhalb des von BÄK und PKV-Verband vereinbarten Prognoserahmens.

Weitere Informationen:

Gemeinsame Pressemitteilung vom 31.07.2026 der BÄK und des PKV-Verbandes

Verbändeschreiben zur aktuellen Fassung des Entwurfs einer neuen GOÄ

Mannheim, 04. August 2026 – Autor: PVS Südwest