DSGVO und PVS Privatabrechnung
Durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind seit dem 25. Mai 2018 einige Änderungen in der Privatabrechnung mit der PVS Südwest wirksam geworden. Alle hierfür relevanten Information und Dokumente haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.
Empfehlungen zum Vorgehen
Eine ausführliche Information und einige Tipps zum praktikablen Umgang mit den Erfordernissen der DSGVO im Bereich Privatabrechnung finden Sie nachfolgend.
Patienteninformation und Einwilligungserklärung zur PVS Abrechnung
Um die Weitergabe aller für die Abrechnung mit dem Patienten notwendigen Daten an die PVS Südwest DSGVO konform zu gestalten, bedarf es zweier Schritte:
1. Sie müssen den Patienten auf seine Rechte im Rahmen der DSGVO hinweisen, idealerweise durch eine schriftliche Information.
2. Der Patient muss eine Einwilligungserklärung (EWE) zur Datenweitergabe an die PVS unterschreiben.
Beide Dokumente haben wir Ihnen in einer Muster-Word-Datei vorbereitet, die Sie nur noch mit Ihren eigenen Praxis-/Institutionsdaten ergänzen müssen. Alternativ können Sie die Dokumente auch im PDF-Format herunterladen.
Hinweis für Labor-Einsender: Bitte benutzen Sie für Ihre Patienten die hier bereitgestellten Dokumente.
Transparenzerklärung zur PVS Abrechnung
Ihre Patienten haben durch die DSGVO jetzt wesentlich erweiterte Informationsansprüche zur Verarbeitung ihrer Daten. Hinsichtlich unserer Verarbeitung von Patientendaten im Rahmen der Privatabrechnung werden diese Ansprüche durch unsere anliegende Transparenzerklärung bedient.