Hilfestellungen in Sachen GOÄ
Ihr persönlicher Ansprechpartner bei der PVS gewährleistet die GOÄ- und Rechtskonformität Ihrer Privatabrechnung. Mit ihm können Sie direkt die möglichen Gebührenansätze besprechen und sich gemeinsam über die weitere fachliche bzw. organisatorische Optimierung der Abrechnung in Ihrer Praxis abstimmen.
FAQs – Häufige Fragen zur GOÄ
Auf die häufigsten Fragen zu den richtigen GOÄ-Ansätzen in der Abrechnung halten wir die Antworten auch online abrufbar vor. So können Sie ein dringendes Anliegen meistens auch außerhalb offizieller Geschäftszeiten sofort klären.
Anfrage – Ihr spezielles Anliegen zur GOÄ
Gerne beantworten wir Ihre Frage zur Anwendung der GOÄ in Ihrer Privatabrechnung. Bitte erläutern Sie uns hier kurz Ihre Problemstellung. Ihre Angaben behandeln wir selbstverständlich vertraulich.
GOÄ-Seminare – Für Einsteiger und Fortgeschrittene
Die Seminare und Veranstaltungen im PVS Colleg bringen Sie in Sachen Honorarabrechnung und GOÄ auf den neuesten Stand. Unser Seminarangebot richtet sich ausschließlich an Ärzte und Praxis-/Klinikpersonal.
Fachliteratur
Die Erfahrung und das Wissen der PVS rund um die Privatabrechnung bieten wir Ihnen auch als gedruckte Broschüre zum Lesen und Nachschlagen an.
Ansprechpartner bei der PVS
Sie möchten uns Ihr GOÄ-Anliegen lieber ganz persönlich schildern? Nehmen Sie einfach direkt Kontakt mit Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter bei der PVS auf. Oder wählen Sie einen Ansprechpartner aus unsere "Telefonbuch".
Aktuelles für Ihre Privatabrechnung
GOÄ Nr. 60: Konsil richtig abrechnen
Für die Privatabrechnung der konsiliarischen Erörterung (Konsil) sieht die Gebührenordnung prinzipiell die Anwendung der GOÄ Nr. 60 vor. Immer wieder wird dabei allerdings übersehen, dass für den Leistungsinhalt des Konsils bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen.