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Für wen ist die Abrechnung mit der PVS/Südwest gedacht? -
Wir richten uns mit unserer Dienstleistung an niedergelassene Ärzte, Chefärzte und Kliniken, Berufsausübungsgemeinschaften (örtlich und überörtlich), Teilgemeinschaftspraxen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Medizinische Kooperationsgemeinschaften, Arztnetze und Praxisverbünde in Deutschland.
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Vertritt die PVS/ Südwest auch meine berufspolitischen Interessen? -
Die Bedeutung der Privatliquidation für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis nimmt angesichts der Entwicklungen im Gesundheitswesen kontinuierlich zu. Selbstverständlich nehmen wir auch die berufspolitischen Interessen unserer Mitglieder wahr und konzentrieren unsere Kräfte im Verband der PVS auf den Erhalt und Ausbau der privatärztlichen Tätigkeit.
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Wie beginne ich die Zusammenarbeit mit der PVS/ Südwest? -
Für die Zusammenarbeit sind nur wenige vertragliche Vereinbarungen erforderlich.
Füllen Sie einfach das Online-Kontaktformular aus und schon werden wir umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Oder rufen Sie uns einfach an (0 621 / 164 299).
Gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch in Ihrem Hause zur Verfügung.
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Müssen meine Patienten eine Einverständniserklärung unterschreiben? -
Die Einwilligung des Patienten zur Weitergabe der Daten an Dritte, in diesem Fall an die PVS, ist zwingend erforderlich. Gerade zahlungsunwillige Patienten versuchen im Streitfall häufig, sich zunächst aus formalen Gründen wegen fehlender Einverständniserklärung der Zahlungspflicht zu entziehen.
Sie wird einmalig vor der Behandlung unterschrieben und verbleibt in Ihrer Praxis. Die Formulare werden Ihnen kostenlos von uns zur Verfügung gestellt. -
Wie stelle ich die Abrechnungsdaten der PVS/ Südwest zur Verfügung? -
Sie übermitteln uns Ihre Abrechnungsdaten, wann immer Sie wünschen
- online - für die erforderliche Sicherheit sorgt die medisign Karte
- auf Datenträger
- auf Formularen, die Sie bei uns anfordern können
- mittels elektronischer Patientenakte
- mittels Patientenakten auf Papier
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Ist eine umfassende Online-Abrechnung mit der PVS/ Südwest möglich? -
Mit unserem Online-Portal PAD dialog können Sie im Grunde Ihre komplette Privatliquidation schnell und flexibel übers Internet abwickeln. Alle Details finden Sie hier.
Bei Interesse oder Fragen rufen Sie uns einfach an (0 621 / 164 299).
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Ich habe bereits eine medisign Karte. Kann ich diese für die PVS/Online-Abrechnung nutzen? -
Ja, Sie müssen uns lediglich vorher informieren (Tel. 0 621 / 164 299), damit wir den Zugang zu Ihrem PVS/ Konto freischalten können.
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Warum kann ich mich nicht mit Benutzername / Passwort in mein PVS/ Online-Konto einzuloggen? -
In einer Studie zum Datenschutz bei Online-Portalen im Gesundheitswesen vergleicht die TU Darmstadt die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit aktueller Zugangstechniken. Dabei kommt der Autor Herr Prof. Dr. Johannes Buchmann zu folgender Schlussfolgerung:
„Die Verwendung von Passwörtern ist zu unsicher, um die sensiblen Daten und Anwendungen hinter Portalen zu schützen. Die Sensibilität der Portale wird mit der Komplexität der Anwendungen steigen, zu denen die Portale Zugang gewähren. Angriffe auf passwortgeschützte Portale sind mit moderatem Aufwand schon heute möglich und werden in den nächsten Jahren noch einfacher werden. Zugangsschutz mit Chipkarten ist wesentlich sicherer und wird es in der Zukunft auch bleiben. In komplexen Anwendungen vereinfachen Chipkarten die Abläufe und bieten Zusatznutzen.“ Zitat
Der vollständige Wortlaut der Studie ist hier erhältlich.
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Habe ich einen persönlichen Ansprechpartner bei der PVS/ Südwest? -
Wir sind schnell und umfassend mit Ihrer Praxis vertraut und haben stets ein offenes Ohr für Ihre gebührenrechtlichen Fragen. Ihre Rechnungen werden von Ihrem persönlichen Ansprechpartner bearbeitet - Unstimmigkeiten werden nach Absprache korrigiert.
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Findet eine Prüfung meiner Abrechnungsdaten statt? -
Die PVS/ Südwest denkt mit: Wir prüfen bei allen Rechnungen, ob Leistungen, die zwingend zusammengehören, auch aufgeführt sind. Unsere Plausibilitätsprüfung sichert eine GOÄ- (bzw. GOZ-)konforme Rechnungsstellung. Wir machen Sie aufmerksam, wenn Leistungen aufgeführt wurden, die im Ausschluss zu parallel angegebenen Leistungen stehen.
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Werden Bonitätsprüfungen durchgeführt? -
Gerne führen wir für Sie optional Bonitätsprüfungen zum Preis von
10,00 EUR je Personenanfrage
20,00 EUR je Firmenanfrage
durch.
Rufen Sie uns einfach an (0 621 / 164 271)
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Was geschieht mit unzustellbaren Rechnungen? -
Falls Rechnungen aufgrund fehlerhafter Anschriften, Umzug oder Tod der Patienten nicht zugestellt werden können, ermitteln wir für Sie die korrekten, aktuellen Adressen bzw. Zahlungspflichtigen.
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Wann kann ich über mein Honorar verfügen? -
Sie können Ihre Liquidität mit unserem Vorauszahlungsservice cashDIRECT selbst steuern. Unmittelbar nach Rechnungsbearbeitung erhalten Sie 50 % des Forderungsbetrages zu einer Vorauszahlungsgebühr von 0,5 %. Damit machen Sie sich vom Zahlungsverhalten Ihrer Patienten unabhängig. Bei einer Auszahlung von 51 bis 90 % des Forderungsbetrages entfällt eine Vorauszahlungsgebühr von 1 %.
Die Auszahlung der eingegangen Honorare ohne Vorauszahlungsservice an Sie erfolgt wöchentlich, 14-tägig oder monatlich - so wie Sie es möchten.
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Welche Vorteile haben meine Patienten? -
Wir stehen auch Ihren Patienten mit Rat und Tat zur Seite, z.B. für
- Hilfe bei Beanstandungen
- Rückfragen zu Rechnungen
- Zweitschriften zu Rechnungen
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An wen kann sich mein Patient wenden, wenn der Kostenträger die Rechnung beanstandet? -
Unser Sachbearbeiterteam steht für eventuelle Korrespondenz mit Kostenträgern jedem Ihrer Patienten unterstützend zur Seite. Das entlastet Ihre Praxis von entsprechenden Nachfragen und klärt die Situation meist schnell - auch im Sinne Ihrer Patienten.
